Zusammenleben und Ehe: rechtliche Unterschiede

Ihre gesetzlichen Rechte als Partner können davon abhängen, ob Sie verheiratet sind oder zusammenleben. Zusammenleben wird manchmal auch als „außereheliche Gemeinschaft“ bezeichnet.

Im Allgemeinen haben Sie weniger Rechte, wenn Sie zusammenleben, als wenn Sie verheiratet sind.

Diese Informationen erklären die rechtlichen Unterschiede zwischen Ehe und Zusammenleben. In England und Wales betrifft dies auch gleichgeschlechtliche Partner, die nun heiraten können. Zivile Partnerschaften sind hier nicht eingeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie unter „Zivile Partnerschaften und Zusammenleben – rechtliche Unterschiede“.

Rechtlicher Status
Zusammenleben
Es gibt keine gesetzliche Definition für Zusammenleben, aber im Allgemeinen bedeutet es, als Paar zusammenzuleben, ohne verheiratet zu sein. Paare, die zusammenleben, werden manchmal als „Common-Law-Partner“ bezeichnet. Das ist nur eine andere Bezeichnung dafür, dass ein Paar zusammenlebt.

Sie können einige Aspekte Ihres Status als Partner durch einen rechtlichen Vertrag, genannt Cohabitation Agreement oder Lebensgemeinschaftsvertrag, formalisieren. Ein solcher Vertrag legt die Rechte und Pflichten der Partner gegenüber dem anderen fest. Wenn Sie einen Lebensgemeinschaftsvertrag abschließen, sollten Sie auch eine rechtliche Vereinbarung darüber treffen, wie Sie Ihr Eigentum teilen – dies wird „Declaration of Trust“ genannt.

Wenn Sie einen Lebensgemeinschaftsvertrag oder eine Declaration of Trust abschließen möchten, sollten Sie sich von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen. Hilfe zur Anwaltssuche erhalten Sie bei Ihrem nächstgelegenen Citizens Advice Bureau.

Ehe
Sie können eine zivile oder religiöse Ehe schließen, aber in einigen Fällen ist eine reine religiöse Ehe nicht rechtsgültig, und es ist zusätzlich eine zivile Ehe erforderlich.

Gültigkeit
Ein Nachweis einer Ehe kann sein:

Eine beglaubigte Kopie eines Eintrags im britischen Eheregister oder

Eine Heiratsurkunde, die im Land ausgestellt wurde, in dem die Ehe geschlossen wurde.

Bankwesen
Zusammenleben
Wenn Sie zusammenleben und Sie und Ihr Partner separate Bankkonten haben, kann keiner von Ihnen auf das Geld des anderen zugreifen. Wenn ein Partner stirbt, gehört das Guthaben auf dem Konto zum Nachlass des Verstorbenen und kann erst nach Abwicklung des Nachlasses verwendet werden.

Wenn Sie ein gemeinsames Konto haben, können sowohl Sie als auch Ihr Partner darauf zugreifen, unabhängig davon, wer Geld eingezahlt hat. Wenn die Beziehung endet und Sie sich nicht einigen können, wem das Geld gehört, muss dies möglicherweise ein Gericht entscheiden. Wenn jedoch einer von Ihnen das Konto gar nicht genutzt hat – zum Beispiel kein Geld eingezahlt oder abgehoben hat – kann es schwierig sein, einen Anspruch geltend zu machen.

Wenn das Konto auf beide Namen läuft, wird beim Tod eines Partners das Guthaben sofort Eigentum des überlebenden Partners, der weiterhin unbeschränkten Zugriff hat. Allerdings wird ein Teil des Guthabens bei der Berechnung des Nachlasswerts des Verstorbenen berücksichtigt.

Ehe
Bei einem Ehepaar mit Gemeinschaftskonto gehört das Geld beiden gemeinsam, solange sie verheiratet sind. Es spielt keine Rolle, wer das Geld eingezahlt hat. Beim Tod eines Partners wird das gesamte Konto sofort Eigentum des anderen. Schulden und Überziehungen des Gemeinschaftskontos sind von beiden Partnern gemeinsam oder einzeln zu tragen, unabhängig davon, wer sie verursacht hat.

Hat jeder Ehepartner ein eigenes Konto und einer stirbt, kann die Bank dem anderen Partner erlauben, das Guthaben abzuheben, wenn es geringfügig ist.

Kinder
Elterliche Verantwortung
Eltern mit elterlicher Verantwortung haben das Recht, an wichtigen Entscheidungen im Leben des Kindes mitzuwirken, wie z. B. Wohnort, Gesundheit, Ausbildung, Religion, Name, Geld und Eigentum. Die elterliche Verantwortung besteht bis zum 18. Geburtstag des Kindes.

Ob Sie elterliche Verantwortung haben, können Sie auf GOV.UK prüfen.

Regelungen zu Kindern
Sowohl beim Zusammenleben als auch bei Ehepaaren ist es möglich, nach einer Trennung informelle Absprachen über die Kinder zu treffen. Ist dies nicht möglich, können Sie beim Gericht eine Anordnung über die Kinderbetreuung beantragen.

Finanzielle Unterstützung der Kinder
Beide Elternteile sind finanziell für ihre Kinder verantwortlich. Der Vater ist auch dann verantwortlich, wenn er weder mit der Mutter zusammenlebt noch auf der Geburtsurkunde genannt ist. Das Child Maintenance Service kann ihn zur Zahlung von Kindesunterhalt auffordern. Umgekehrt kann auch die Mutter zur Zahlung aufgefordert werden. Gleichgeschlechtliche Eltern sind ebenfalls finanziell verantwortlich, sofern sie die rechtlichen Eltern sind.

Bestellung eines Vormunds
Beim Zusammenleben kann die Mutter einen Vormund für den Todesfall benennen, ebenso der Vater, sofern er elterliche Verantwortung hat.

In der Ehe können beide Eltern einen Vormund für den Todesfall beider Eltern benennen.

Erbrecht
Sowohl unverheiratete als auch verheiratete Kinder haben ein gesetzliches Recht auf Erbe von beiden Elternteilen und deren Familien, auch wenn kein Testament existiert.

Staatsangehörigkeit
Die Regelungen zur Staatsangehörigkeit von Kindern sind komplex und hängen vom Einwanderungsstatus der Eltern sowie vom Familienstand (verheiratet oder zusammenlebend) ab.

Bei Sorgen zur Staatsangehörigkeit oder zum Einwanderungsstatus Ihrer Kinder sollten Sie eine erfahrene Beratungsstelle aufsuchen, z. B. ein örtliches Citizens Advice Bureau.

Weitere Informationen zur Einwanderung finden Sie in unseren Ratgebertexten.

Adoption
Sowohl verheiratete als auch zusammenlebende Paare können gemeinsam die Adoption eines Kindes beantragen.

Tod und Erbschaft
Zusammenleben
Wenn ein Partner ohne Testament stirbt, erbt der überlebende Partner nicht automatisch, es sei denn, das Paar besaß gemeinsames Eigentum. Unverheiratete Paare sollten Testamente verfassen, wenn der andere Partner erben soll.

Wenn nicht genug für den überlebenden Partner im Testament vorhanden ist, kann dieser vor Gericht einen Anspruch auf den Nachlass geltend machen.

Erben Sie Geld oder Eigentum von einem unverheirateten Partner, sind Sie nicht von der Erbschaftssteuer befreit, anders als verheiratete Paare.

Mehr zu Erbschaftssteuer finden Sie auf GOV.UK.

Ehe
Wenn Ihr verheirateter Partner stirbt, erben Sie gemäß Testament.

Stirbt ein Ehepartner ohne Testament, erbt der andere (je nach Nachlasswert) ganz oder teilweise.

Weitere Informationen zu Testamenten finden Sie unter „Wills“.

Schulden
Zusammenleben und Ehe
Sie haften für Schulden, die nur auf Ihren Namen laufen, nicht für Schulden Ihres Partners, die nur auf dessen Namen laufen.

Bei gemeinschaftlichen Schulden und solchen, für die Sie „gesamtschuldnerisch“ haften, haften Sie gemeinsam. Zum Beispiel haften in England und Wales Ehepartner gemeinsam für die Gemeindesteuer (Council Tax), egal ob einer zahlt oder nicht.

Sind Sie Bürge für eine Schuld Ihres Partners, sind Sie ebenfalls rechtlich verpflichtet, zu zahlen.

Sind Sie verheiratet, haften Sie nicht für vor der Ehe entstandene Schulden Ihres Partners.

Ehe, Scheidung und finanzielle Auswirkungen
Eine Ehe, Scheidung oder auch nur das Zusammenziehen kann Ihre Finanzen beeinflussen. Nutzen Sie unseren Haushaltsrechner, um Ihre monatlichen Ausgaben zu planen und den Überblick über Rechnungen und Ausgaben zu behalten.

Häusliche Gewalt
Sie können einen Gerichtsbeschluss erwirken, um sich und Ihre Kinder vor einem gewalttätigen Partner zu schützen. Das Gericht kann anordnen, dass der gewalttätige Partner das gemeinsame Zuhause für einen bestimmten Zeitraum verlässt. Bei Nichtbefolgung kann der Partner verhaftet werden.

Ein Mann kann wegen Vergewaltigung seiner Partnerin verurteilt werden, unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder zusammenleben.

Mehr dazu finden Sie unter „Domestic Violence“.

Beendigung der Beziehung
Zusammenleben
Unverheiratete Paare können sich ohne Gericht trennen, wobei das Gericht bei Bedarf Entscheidungen zur Kinderbetreuung treffen kann.

Ehe
Verheiratete Paare können sich ebenfalls informell trennen, für eine formelle Scheidung ist jedoch ein Gerichtsverfahren nötig. Beide Partner haben das Recht, bis zur Scheidung oder bis das Gericht anders entscheidet, in der gemeinsamen Wohnung zu bleiben.

Mehr zum Thema Trennung und Scheidung finden Sie unter „Ending a marriage“.

Finanzielle Unterstützung (Unterhalt)
Zusammenleben
Es besteht keine gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber dem Partner. Haben Sie Kinder, erfahren Sie, wie Kindesunterhalt geregelt wird.

Freiwillige Unterhaltsvereinbarungen sind schwer durchsetzbar.

Zusammenlebende Paare, die eine leistungsabhängige Sozialleistung beantragen, werden als Paar betrachtet, und ihr Einkommen wird gemeinsam geprüft.

Ehe
Verheiratete Partner sind gesetzlich zur gegenseitigen Unterstützung verpflichtet.

Verweigert ein Partner die Unterstützung, kann ein Gericht Unterhalt anordnen. Nach der Scheidung kann Unterhaltspflicht bestehen, wenn eine Vereinbarung oder ein Gerichtsbeschluss vorliegt.

Partner können auch vertraglich vereinbaren, keine gegenseitige Unterstützung zu leisten.

Wohnen
Mieter
Ihre Rechte hängen vom Mietverhältnis ab (privater Vermieter oder kommunale/social Housing).

Zusammenleben
Unverheiratete Partner, die Mieter sind, haben in der Regel kein Bleiberecht, wenn der Hauptmieter dies verlangt. Es ist ratsam, als gemeinsame Mieter eingetragen zu sein, um gleiche Rechte und Pflichten zu haben.

Viele soziale Vermieter verlangen gemeinsame Mietverträge für zusammenlebende Paare.

Kurzzeitiges Bleiberecht kann gerichtlich beantragt werden, ebenso wie die Übertragung eines Mietvertrags zur langfristigen Sicherung.

Bei häuslicher Gewalt können andere Rechte gelten.

Nicht-mietende unverheiratete Partner sollten rechtliche Beratung einholen.

Ehe
Verheiratete Partner haben ein Recht auf das gemeinsame Heim, unabhängig vom Mietvertrag. Das Gericht kann bei Trennung oder Scheidung andere Entscheidungen treffen.

Der Mietvertrag kann bei Einigkeit auf den verbleibenden Partner übertragen werden.

Eigentümer
Zusammenleben
Das Eigentum kann allein oder gemeinsam gehalten werden.

Als Alleineigentümer haben Sie das Recht, im Haus zu bleiben, aber der Partner kann unter Umständen eine „beneficial interest“ geltend machen.

Gemeinschaftliche Eigentümer haben gleiche Rechte. Bei Streitigkeiten entscheidet das Gericht.

Als Alleineigentümer kann der Partner kein Bleiberecht haben.

Für Kinder kann das Gericht eine Übertragung auf einen Elternteil anordnen.

Ehe
Ehepartner haben unabhängig von Eigentumsverhältnissen ein Bleiberecht („home rights“). Das Eigentum wird bei Scheidung gemeinsam bewertet.

Rechtshilfe
Bei der Beantragung von Rechtshilfe werden Einkommen und Vermögen des Partners meist berücksichtigt, außer bei Interessenskonflikten oder wenn die Beziehung beendet ist.

Nächster Angehöriger
In Situationen wie Krankenhausaufenthalten oder Versicherung wird der „nächste Angehörige“ benannt. Das ist kein rechtlicher Begriff, wird aber praktisch als Ehepartner oder nahe Verwandte anerkannt.

Zusammenleben
Ob Sie als nächster Angehöriger anerkannt werden, hängt von der Organisation ab.

Ehe
Der Ehepartner ist immer der anerkannte nächste Angehörige.

Geld und Besitz
Zusammenleben
Besitz kann kompliziert sein. Grundsätzlich bleibt Eigentum, das vor dem Zusammenleben gekauft wurde, beim jeweiligen Eigentümer. Gemeinsame Anschaffungen werden gemeinsames Eigentum. Geschenke gehören meist dem Beschenkten.

Wenn ein Partner Haushaltsgeld gibt und daraus etwas gekauft wird, gehört das meistens dem Geldgeber – anders als in der Ehe, wo solche Gelder meist geteilt werden.

Ehe
Sie dürfen während der Ehe Eigentum, Ersparnisse und Investitionen selbst erwerben und besitzen. Vor der Ehe erworbenes Eigentum bleibt in der Regel Eigentum des jeweiligen Partners. Bei Scheidung wird das Vermögen beider Partner bewertet und aufgeteilt.

Namen
Zusammenleben
Unverheiratete Partner können jeden Namen tragen und ihn jederzeit ändern. Paare können denselben Familiennamen wählen, müssen es aber nicht.

Ehe
Frauen sind nicht verpflichtet, den Familiennamen des Mannes anzunehmen. Viele behalten ihren Namen oder verwenden beruflich und privat unterschiedliche Namen. Bei Scheidung oder Verwitwung kann der ursprüngliche Name wieder angenommen werden. Männer können ebenfalls den Namen des Ehepartners annehmen.

Mehr zu Namensänderungen finden Sie auf GOV.UK.

Berufliche und private Renten
Zusammenleben
Ansprüche auf Rentenleistungen für abhängige Partner variieren je nach Rentenplan. Meistens werden Kinder und manchmal Partner berücksichtigt.

Bei Lebensgemeinschaften ist meist ein „expression of wishes“-Formular auszufüllen.

Ehe
Rentensysteme bieten gleiche Leistungen für Ehepartner und oft auch für abhängige Kinder.

Sexualbeziehungen
Zusammenleben
In England und Wales ist es legal, wenn beide Partner mindestens 16 Jahre alt sind und zustimmen.

Ehe
Wenn die Ehe nicht vollzogen wurde (kein Geschlechtsverkehr), kann die Ehe annulliert werden. Dies gilt nicht für gleichgeschlechtliche Ehepartner.

Sozialleistungen und Steuervergünstigungen
Verheiratete und zusammenlebende Paare werden bei den meisten Leistungen und Steuervergünstigungen gleich behandelt. Bei leistungsabhängigen Leistungen werden sie meist gemeinsam bewertet.

Studienbeihilfen und Kredite
Studienkredite gibt es für Studiengebühren und Lebensunterhalt.

Für Studiengebühren gilt kein Einfluss des Einkommens des Ehepartners oder Lebenspartners.

Für Lebensunterhalt beeinflusst das Einkommen des Partners die Höhe der Förderung.

Mehr Infos auf GOV.UK (England) bzw. Student Finance Wales (Wales).

Steuern
Zusammenleben
Unverheiratete werden einzeln besteuert und haben jeweils persönliche Freibeträge.

Ehe
Ehepartner werden ebenfalls getrennt besteuert, können aber Ehegattenfreibeträge geltend machen.

Zeugenaussagen
Zusammenleben
Unverheiratete Partner können in Zivil- und Strafverfahren als Zeugen geladen werden und sind zur Aussage verpflichtet.

Ehe
Auch Ehepartner können in Zivilprozessen als Zeugen geladen werden und sind zur Aussage verpflichtet.

Im Strafprozess gilt grundsätzlich, dass Ehepartner gegeneinander aussagen können.

Sie können gezwungen werden, zu Gunsten des Angeklagten auszusagen, jedoch nicht für die Anklage, außer in bestimmten Fällen (z. B. häusliche Gewalt, Gewalt gegen Minderjährige, Sexualstraftaten gegen Minderjährige).

Wenn Sie eine vollständige, rechtssichere Übersetzung oder Beratung wünschen, empfehle ich die Hinzuziehung eines qualifizierten Fachübersetzers oder Anwalts für Familienrecht.