Zahlungen bei diffuser Mesotheliom-Erkrankung
Wenn bei Ihnen ein diffuses Mesotheliom – eine asbestbedingte Krankheit – diagnostiziert wurde, könnten Sie Anspruch auf eine Zahlung haben.
Es gibt 2 Arten von Zahlungen, die Sie beantragen können:
– Zahlungen für diffuses Mesotheliom („2008er-Regelung“)
– Diffuse Mesothelioma Payment Scheme (DMPS)
Wenn Sie den Arbeitgeber oder dessen Versicherer, der für Ihren Asbestkontakt verantwortlich ist, nicht ausfindig machen können, können Sie sich für das DMPS bewerben.
Quelle: https://www.gov.uk/diffuse-mesothelioma-payment