Zahlungen bei diffuser Mesotheliom-Erkrankung


Wenn bei Ihnen ein diffuses Mesotheliom – eine asbestbedingte Krankheit – diagnostiziert wurde, könnten Sie Anspruch auf eine Zahlung haben.

Es gibt 2 Arten von Zahlungen, die Sie beantragen können:

– Zahlungen für diffuses Mesotheliom („2008er-Regelung“)
– Diffuse Mesothelioma Payment Scheme (DMPS)

Wenn Sie den Arbeitgeber oder dessen Versicherer, der für Ihren Asbestkontakt verantwortlich ist, nicht ausfindig machen können, können Sie sich für das DMPS bewerben.

Quelle: https://www.gov.uk/diffuse-mesothelioma-payment