Wie Sie Hilfe beantragen, wenn Sie obdachlos sind

Wenn Sie bereits obdachlos sind oder innerhalb der nächsten 8 Wochen obdachlos werden könnten, können Sie bei Ihrem örtlichen Gemeinderat Hilfe beantragen, um eine Unterkunft zu finden. Dies wird als „Obdachlosenhilfe-Antrag“ bezeichnet.

Die Gemeinde prüft Ihre Situation, um zu entscheiden, welche Unterstützung sie Ihnen anbieten kann. Es gibt keine festgelegte Frist für eine Entscheidung, aber die Bearbeitung sollte nicht unangemessen lange dauern.

Bevor Sie einen Antrag stellen, prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf Obdachlosenhilfe haben. Wenn Sie unsicher sind, lohnt es sich trotzdem, einen Antrag zu stellen – die Behörde muss jeden Antrag prüfen.

Wenn Sie kein britischer Staatsbürger sind und auf der Straße schlafen, könnte dies Ihre Aufenthaltserlaubnis im Vereinigten Königreich beeinflussen. Wenn Sie sich für das EU Settlement Scheme bewerben, darf Ihre Bewerbung nicht wegen Obdachlosigkeit abgelehnt werden. Sprechen Sie mit einem Berater, wenn Sie befürchten, dass sich Obdachlosigkeit auf Ihren Aufenthaltsstatus auswirken könnte.

Antrag bei der Gemeinde stellen
Am besten ist es, persönlich oder telefonisch mit dem Wohnungsamt Ihrer Gemeinde Kontakt aufzunehmen – möglichst schnell, da die Bearbeitung dauern kann. Sagen Sie, dass Sie einen Antrag wegen Obdachlosigkeit stellen möchten.

Ein Wohnungsvermittler wird ein Gespräch mit Ihnen führen – in der Regel am selben Tag, wenn Sie für die Nacht keine Unterkunft haben.

Wenn das Amt geschlossen ist, sehen Sie auf deren Website nach – dort sollte eine Notrufnummer angegeben sein.

Wenn Sie selbst keinen Antrag stellen können, z. B. wegen Krankheit, kann jemand anderes in Ihrem Namen handeln – z. B. ein Familienmitglied oder eine Betreuungsperson mit Ihrer Zustimmung.

Vorbereitung auf das Gespräch mit der Gemeinde
Sie müssen erklären, warum Sie obdachlos sind oder bald obdachlos werden.