Ihr Arbeitgeber muss Ihnen mitteilen, was zu tun ist, wenn Sie krankheitsbedingt nicht zur Arbeit kommen, einschließlich:
Wann Sie ihm mitteilen müssen, dass Sie krank sind
Welche Informationen Sie geben müssen
Wenn Ihr Arbeitgeber dies nicht getan hat, fragen Sie nach oder prüfen Sie Ihr Mitarbeiterhandbuch oder Intranet.
Prüfen Sie auch, ob Ihr Arbeitgeber Regelungen zu zusätzlichem Krankengeld (häufig „vertragliches Krankengeld“ – CSP genannt) hat. Das ist zusätzliches Krankengeld, das Ihr Arbeitgeber neben dem gesetzlichen Krankengeld (SSP) zahlen könnte.
Wenn Sie die Regeln Ihres Arbeitgebers nicht befolgen:
Verstoßen Sie gegen einen Vertragspunkt mit Ihrem Arbeitgeber.
Sie sollten trotzdem das gesetzliche Krankengeld (SSP) erhalten, aber:
Sie könnten kein zusätzliches vertragliches Krankengeld bekommen
Sie könnten Ihren Arbeitsplatz verlieren
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht gesagt hat, wie Sie Krankengeld bekommen, sollten Sie:
Ihm sofort mitteilen, dass Sie krank sind und nicht arbeiten können
Ihm mitteilen, wann Ihre Krankheit begann, inklusive arbeitsfreier Tage
Sie müssen Ihre Krankheit schriftlich bestätigen – das nennt man „Selbstbescheinigung“. Dies muss innerhalb von 7 Tagen nach Mitteilung an den Arbeitgeber erfolgen. Sie können das Formular zur Krankmeldung auf GOV.UK verwenden.
Bei Krankheit über 7 Tage benötigen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (fit note) vom Arzt.
Was Ihr Arbeitgeber nicht von Ihnen verlangen kann:
Wenn Sie sicher Anspruch auf SSP haben und Ihr Vertrag keine Regelungen zu CSP enthält, darf Ihr Arbeitgeber nicht:
Von Ihnen verlangen, dass Sie zu einer bestimmten Tageszeit melden, dass Sie krank sind
Mehr als einmal pro Woche Kontakt von Ihnen verlangen
Eine ärztliche Bescheinigung verlangen, bevor Sie mehr als 7 Tage krank sind
Bestehen, dass Sie ein bestimmtes Formular benutzen (Selbstbescheinigung reicht)
Verweigern, dass eine andere Person Ihren Krankheitsfall meldet, z.B. wenn Sie zu krank sind, selbst Bescheid zu geben
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen deswegen kein SSP zahlt, können Sie dagegen vorgehen.
Erhalt der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (fit note):
Wenn Sie länger als 7 Tage krank sind, sollten Sie eine fit note von einem dieser Gesundheitsfachkräfte erhalten:
Hausarzt oder Krankenhausarzt
Registrierte Krankenschwester
Apotheker
Ergotherapeut
Physiotherapeut
Die fit note kann gedruckt oder digital sein. Erkundigen Sie sich, welche Form Sie erhalten und wie.
Bei gedruckter fit note sollte die Unterschrift des Gesundheitsfachmanns vorhanden sein. Bei digitaler die Angabe des Namens.
Fehlen Unterschrift oder Name, kann die fit note vom Arbeitgeber abgelehnt werden und Sie müssen eine neue besorgen.
Bewahren Sie die fit note auf, da eine Ersatzbescheinigung kostenpflichtig sein kann. Geben Sie eine Kopie an Ihren Arbeitgeber.
Die fit note besagt entweder:
Sie sind nicht arbeitsfähig
Sie könnten arbeitsfähig sein
Wenn Ihre fit note „könnten arbeitsfähig sein“ angibt:
Der Gesundheitsfachmann kann angeben, welche Art Arbeit Sie ausüben können, z.B. keine schweren Lasten heben wegen Rückenverletzung.
Kann der Arbeitgeber die empfohlenen Anpassungen nicht umsetzen, sollten Sie weiter zu Hause bleiben und SSP erhalten, bis Sie arbeitsfähig sind.
Wenn Sie wegen einer Behinderung krank sind, muss Ihr Arbeitgeber gemäß dem Gleichstellungsgesetz (Equality Act) angemessene Anpassungen vornehmen.
Wenn Sie zur Arbeit zurückkehren möchten:
Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, wenn Sie vor Ablauf der fit note wieder arbeiten möchten. Möglicherweise sollen Sie zuerst mit dem Betriebsarzt sprechen.
Die Regeln zur Rückkehr stehen meist im Mitarbeiterhandbuch oder Intranet.
Sie können meist nach Ablauf der fit note wieder arbeiten. Prüfen Sie Ihre fit note – es kann eine ärztliche Untersuchung vor Rückkehr verlangt werden.
Wie Krankengeld gezahlt wird:
SSP und CSP werden üblicherweise wie Ihr reguläres Gehalt gezahlt.
Auf SSP und CSP werden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge erhoben.
Lisson Grow,
City of Westminster,
London,
NW8 8FT
United Kingdom
+44 20 53687183
+44 77 80807781
Persian Platform ist ein offiziell registriertes, in Großbritannien ansässiges Unternehmen mit einer Lizenz für internationale Tätigkeiten. Wir bieten umfassende Dienstleistungen in den Bereichen Einwanderung, Bildung, Beschäftigung, Tourismus, Marketing und kultureller Austausch an. Dank unserer rechtlichen Glaubwürdigkeit und globalen Expertise betreiben wir Vertretungsbüros und Support-Teams in mehreren Ländern. Unser Hauptsitz befindet sich in London, mit aktiven Niederlassungen in Deutschland (Berlin), der Türkei (Antalya), Italien (Sizilien), Armenien (Eriwan), Rumänien und dem Iran.