Wenn Sie Ihr Haus verkaufen und zurückmieten möchten

Wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Hypothek zu bezahlen, denken Sie vielleicht über ein „Sale and Rent Back“-Modell nach. Dabei verkaufen Sie Ihr Zuhause an ein Privatunternehmen und mieten es von diesem zurück. Diese Modelle sind auch als „Buy Back“ oder „Sale and Lease Back“ bekannt.

Sale and Rent Back-Modelle können riskant sein. Prüfen Sie Ihre anderen Möglichkeiten, bevor Sie sich darauf einlassen.

Prüfen Sie Ihre Alternativen
Sie sollten Hilfe bei Ihrer Hypothekenschuld suchen, um versuchen zu können, Ihre Immobilie zu behalten.

Wenn Sie verkaufen müssen, ist es oft besser, auf dem freien Markt zu verkaufen und woanders zu mieten. Normalerweise erhalten Sie mehr Geld und können damit andere Schulden tilgen.

Wenn Sie sich für Sale and Rent Back entscheiden, verstehen Sie die Risiken. Prüfen Sie die Vertragsbedingungen, um zu sehen, wie sich das langfristig auf Ihre Wohn- und Finanzsituation auswirkt.

Risiken von Sale and Rent Back

  • Sie verkaufen oft unter Wert

  • Sie mieten und könnten zwangsgeräumt werden

  • Probleme bei Insolvenz oder Debt Relief Order möglich

  • Einige Leistungen könnten später nicht mehr beantragt werden

  • Sale and Rent Back-Firmen brechen oft Regeln

Verkauf unter Wert
Diese Firmen kaufen Häuser meist unter Marktpreis, was zu finanziellen Verlusten führen kann. Ihr Hypothekengeber kann den Verkauf verweigern, wenn der Preis niedriger als Ihre Hypothek und gesicherte Kredite ist.

Zwangsräumung möglich
Beim Sale and Rent Back schließen Sie meist einen Mietvertrag mit fester Laufzeit ab. Nach Ablauf kann Ihr Vermieter Sie leicht kündigen, selbst wenn Sie nichts falsch gemacht haben.

Während der Mietzeit kann eine Kündigung erfolgen, wenn:

  • Sie Mietzahlungen nicht leisten

  • Ihr neuer Vermieter finanzielle Schwierigkeiten hat und das Haus zwangsversteigert wird

Das bedeutet, dass Sie trotz Sale and Rent Back Ihre Immobilie verlieren können. Es könnte besser sein, auf dem Markt voll zu verkaufen und woanders zu mieten.

Probleme bei Insolvenz oder Debt Relief Order
Sale and Rent Back kann zukünftige Anträge auf Debt Relief Order oder Insolvenz erschweren.

Wenn Sie in den letzten 2 Jahren unter Wert verkauft haben, könnte Debt Relief Order abgelehnt werden.

Bei Insolvenz kann der Insolvenzverwalter den Verkauf rückgängig machen, wenn der Verkauf in den letzten 5 Jahren unter Wert war. Das Eigentum wird dann oft zum Marktwert weiterverkauft. Dabei kann eine Zwangsräumung erfolgen.

Beeinträchtigung von Leistungen
Die Regierung kann Leistungen kürzen, wenn Sie unter Wert verkauft haben. Housing Element von Universal Credit oder Housing Benefit könnten bis zu 5 Jahre gesperrt sein.

In bestimmten Fällen können Sie trotz Sale and Rent Back Leistungen erhalten, z.B. wenn Ihr Hypothekengeber eine Zwangsvollstreckung beantragt hat. Bei Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen.

Regeln für Sale and Rent Back-Firmen
Diese Firmen müssen strenge Regeln einhalten:

  • Keine Werbeprospekte im Briefkasten

  • Prüfung der Zahlungsfähigkeit und Auswirkungen auf Leistungen

  • Mindestens 5 Jahre befristeter Mietvertrag

  • Unabhängige Immobilienbewertung, wenn noch nicht erfolgt

  • 14-tägige Widerrufsfrist nach Vertragsabschluss

Sale and Rent Back wird von der Financial Conduct Authority (FCA) reguliert, die die Einhaltung der Regeln überprüft und Standards sicherstellt. Die FCA hat viele Probleme bei diesen Firmen festgestellt.

Sale and Rent Back-Firmen müssen im Financial Services Register eingetragen sein. Vor Nutzung…