Wegen einer Straftat angeklagt werden
Wenn Ihnen eine Straftat zur Last gelegt wird, erhalten Sie eine ‚Anklageschrift‘. Diese enthält alle Einzelheiten des gegen Sie erhobenen Vorwurfs.
Die Polizei entscheidet, ob Sie:
– bis zur Hauptverhandlung aus dem Gewahrsam entlassen werden können – möglicherweise unter Auflagen (Bail)
– bis zu Ihrer Vorführung vor Gericht im Gewahrsam verbleiben
Ihre erste Gerichtsverhandlung findet in der Regel vor einem Magistrates’ Court statt, selbst wenn Ihr Prozess später im Crown Court verhandelt wird.
Bei Anklage einer geringfügigen Straftat kann Ihr Fall ohne Gerichtsverhandlung im ‚Single-Justice-Verfahren‘ entschieden werden. Bei Erhalt einer entsprechenden Mitteilung müssen Sie innerhalb von 21 Tagen reagieren.
In Schottland oder Nordirland gelten abweichende Regelungen.
Wenn Sie unter 18 sind
Ihre erste Anhörung findet in der Regel vor einem Jugendgericht statt. Das Gericht entscheidet:
– ob Ihnen Kaution gewährt wird
– ob Sie in eine Einrichtung der örtlichen Behörden eingewiesen werden
– ob Sie bis zu Ihrer nächsten Verhandlung (in der Regel Ihr Prozess) in Gewahrsam verbleiben