Visum für britische Staatsangehörige (Übersee)

British National (Overseas) Visum

 

Überblick

Wenn Sie aus Hongkong stammen und den Status British National (Overseas) besitzen, können Sie und Ihre Familienangehörigen ein British National (Overseas) Visum beantragen.

Sind Sie 18 Jahre oder älter und als Kind eines British National (Overseas) am oder nach dem 1. Juli 1997 geboren, können Sie separat von Ihrem Elternteil beantragen. Ihre Familienangehörigen können ebenfalls mit Ihnen beantragen.

Sie können das BNO-Visum aus dem Ausland beantragen, sollten jedoch vor der Reise in das UK auf eine Entscheidung warten.

 

Wer kann beantragen

Ein BNO-Visum können Sie beantragen, wenn Sie:

  • 18 Jahre oder älter und British National (Overseas) sind oder
  • als Kind eines British National (Overseas) am oder nach dem 1. Juli 1997 geboren wurden.

Ihr dauerhafter Wohnsitz muss sein:

  • in Hongkong, wenn Sie außerhalb des UK beantragen,
  • im UK, den Kanalinseln, der Isle of Man oder Hongkong, wenn Sie im UK beantragen.

 

Ihre Familienangehörigen

Ihre Familienangehörigen können ein BNO-Visum beantragen, wenn sie berechtigt sind. Sie müssen in der Regel gleichzeitig mit Ihnen beantragen, außer:

  • Ihr Partner
  • Ihr Kind unter 18 Jahren
  • eine erwachsene unterhaltsberechtigte Person

Prüfen Sie, ob Ihre Familienangehörigen beantragen können.

 

Aufenthaltsdauer

Sie können entweder für 2 Jahre und 6 Monate oder für 5 Jahre bleiben.

Wenn Sie länger im UK bleiben möchten, können Sie Ihr Visum nachträglich verlängern. Sie können so oft verlängern, wie Sie möchten.

Nach 5 Jahren Aufenthalt im UK können Sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.

 

Erlaubte und nicht erlaubte Tätigkeiten

Erlaubt:

  • Arbeit (außer als Profi-Sportler oder Sporttrainer)
  • Studium (inklusive Schule, College, Universität)

Sie haben in der Regel keinen Anspruch auf öffentliche Leistungen.

Mit einem BNO-Visum können Sie unter bestimmten finanziellen Umständen Leistungen erhalten, zum Beispiel, wenn:

  • Sie keine Unterkunft haben und diese nicht bezahlen können
  • Sie eine Unterkunft haben, aber grundlegende Lebenshaltungskosten nicht decken können
  • Ihnen der Verlust der Unterkunft oder die Unfähigkeit, lebenswichtige Kosten zu decken, droht
  • Ihr Einkommen sehr gering ist und der Verzicht auf Leistungen das Wohl Ihres Kindes beeinträchtigen würde

Wenn Sie Leistungen erhalten, können Sie trotzdem nach 5 Jahren die unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.

https://www.gov.uk/british-national-overseas-bno-visa
https://www.gov.uk/british-national-overseas-bno-visa/family-members
https://www.gov.uk/indefinite-leave-to-remain