Verlängerung Ihres Familienvisums

Sie können vor Ablauf Ihres Familienvisums eine Verlängerung beantragen. Ein Familienvisum kann eines der folgenden sein:

  • Ein Partner-Visum

  • Ein Kinder-Visum

  • Ein Visum als Elternteil eines in Großbritannien lebenden Kindes

Die Antragstellung zur Verlängerung Ihres Visums kostet in der Regel mehr als 1.500 £.

Ihr Visum wird normalerweise für 2 Jahre und 6 Monate verlängert. In manchen Fällen können Sie stattdessen eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beantragen – dies nennt man „indefinite leave to remain“.

Sie sollten die Verlängerung Ihres Visums in den 28 Tagen vor Ablauf beantragen.

Prüfen Sie, ob Sie eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beantragen sollten

In der Regel können Sie eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beantragen, wenn Sie fünf Jahre in Folge mit einem Partner- oder Eltern-Visum im Vereinigten Königreich gelebt haben. Dies wird als „5-Jahres-Route“ bezeichnet.

Wenn Sie ein Partner- oder Eltern-Visum aufgrund außergewöhnlicher Umstände oder wegen privatem und familiärem Leben erhalten haben, können Sie erst nach 10 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt in Großbritannien eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Dies wird als „10-Jahres-Route“ bezeichnet. Falls Sie unsicher sind, überprüfen Sie das Schreiben, das Sie vom Innenministerium (Home Office) mit Ihrem Visum erhalten haben – dort steht, ob Sie auf der 10-Jahres-Route sind.

Wenn Ihr Visum bald endet und Sie nicht lange genug im Vereinigten Königreich waren, um eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, sollten Sie eine Verlängerung Ihres Visums beantragen.

Wenn Ihr Kind ein Visum hat

Sie können gleichzeitig mit Ihrem eigenen Antrag auch für Ihr Kind eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beantragen – unabhängig davon, wie lange es schon im Vereinigten Königreich lebt.

Prüfen Sie, ob Sie die Bedingungen für die Verlängerung Ihres Visums erfüllen

Für eine Verlängerung müssen Sie normalerweise die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie bei Ihrem ersten Visumantrag.

Wenn Ihr Kind ein Kinder-Visum hat, können Sie dessen Visum gleichzeitig mit Ihrem verlängern.

Prüfen Sie, ob Sie eine Englischprüfung ablegen müssen

In der Regel müssen Sie eine Englischprüfung bestehen, bevor Sie Ihr Visum verlängern können. Sie müssen keine Prüfung ablegen, wenn eine der folgenden Bedingungen auf Sie zutrifft:

  • Sie sind Staatsbürger eines Landes, in dem Englisch eine offizielle oder Mehrheitssprache ist – zum Beispiel Jamaika oder die USA

  • Sie haben einen Hochschulabschluss, der auf Englisch unterrichtet oder erforscht wurde

  • Sie sind unter 18 oder über 65 Jahre alt

  • Sie wollen ein Kinder-Visum verlängern – auch wenn Sie inzwischen älter als 18 sind

  • Sie sind auf der 10-Jahres-Route für eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung

Wenn Sie aufgrund einer körperlichen oder geistigen Erkrankung die Prüfung nicht bestehen können, müssen Sie sie eventuell nicht ablegen. Dafür benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung, die bestätigt, dass Ihr Zustand:

  • sich wahrscheinlich nicht ändert

  • es Ihnen unmöglich macht, genügend Englisch zu lernen – beispielsweise wegen einer Lernbehinderung oder Hirnverletzung

Die vollständigen Regelungen, wer eine Englischprüfung ablegen muss, finden Sie auf GOV.UK.

Ablegen der Englischprüfung

Falls Sie eine Prüfung ablegen müssen, muss diese mindestens dem Niveau „A2“ des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen. Diese Prüfung testet Sprechen und Hörverstehen – Lesen und Schreiben werden nicht geprüft.

Sie müssen eine von der Regierung anerkannte Prüfungsstelle nutzen.

Wenn Sie bei Ihrem ersten Visumantrag eine Prüfung auf dem Niveau „A1“ bestanden haben, müssen Sie nun eine Prüfung auf „A2“ ablegen. Haben Sie eine Prüfung auf „A2“ oder „B1“ bestanden, ist keine weitere Prüfung nötig.

Anerkannte Englischprüfungsanbieter finden Sie auf GOV.UK.

Wenn Sie gut Englisch sprechen

Es kann sich lohnen, eine Prüfung auf B1-Niveau abzulegen. Das Ergebnis dieser Prüfung können Sie bei der Beantragung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung nutzen, nicht jedoch das Ergebnis einer A1-Prüfung.

Wenn Sie die Bedingungen für eine Verlängerung nicht erfüllen

Sie sollten Ihr Visum verlängern können, wenn „außergewöhnliche Umstände“ vorliegen. Solche Umstände sind zum Beispiel:

  • Das Nichterhalten eines Familienvisums würde für Sie, Ihren Partner oder ein Kind unter 18 Jahren „unverhältnismäßig harte Folgen“ haben – beispielsweise, wenn Sie spezielle Pflege benötigen, die nur im Vereinigten Königreich möglich ist

  • Sie und Ihr Partner könnten nirgendwo sonst auf der Welt zusammen leben – beispielsweise wenn es kein Land gibt, in dem beide leben dürfen

  • Sie haben ein Kind unter 18 Jahren, das entweder britischer Staatsbürger ist oder mindestens 7 Jahre im Vereinigten Königreich gelebt hat

Sie sollten Ihr Visum auch verlängern können, wenn eine Ablehnung Ihren „Recht auf Privat- oder Familienleben“ beeinträchtigen würde. Dieses Recht kann beeinträchtigt sein, wenn:

  • Es für Sie sehr schwer wäre, in das Land zurückzukehren, in das Sie ausreisen müssten – z. B. wegen fehlender Arbeit, Bildung, Familie oder Freunde oder wenn Sie dort nicht akzeptiert würden

  • Sie 20 Jahre oder länger im Vereinigten Königreich gelebt haben

  • Sie zwischen 18 und 25 Jahre alt sind und mindestens die Hälfte Ihres Lebens im Vereinigten Königreich verbracht haben

Wenn Sie ein Visum aufgrund außergewöhnlicher Umstände oder wegen privaten und familiären Lebens haben, können Sie erst nach 10 Jahren eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Wenn Sie auf Grundlage außergewöhnlicher Umstände oder privatem und familiärem Leben eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beantragen möchten, sollten Sie sich an einen Spezialistin wenden.