Ununterbrochene Beschäftigung
Ununterbrochene Beschäftigung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer ohne Unterbrechung für denselben Arbeitgeber gearbeitet hat.
Die Dauer der ununterbrochenen Beschäftigung gewährt bestimmte Rechte, darunter:
– Mutterschaftsgeld
– Anträge auf flexible Arbeitszeiten
– Abfindungszahlungen
Die ununterbrochene Beschäftigung wird ab dem ersten Arbeitstag berechnet.
Eingeschlossene Unterbrechungen:
– Krankheit, Mutterschafts-, Vaterschafts-, Eltern- oder Adoptionsurlaub
– Jahresurlaub
– Auslandseinsätze beim selben Unternehmen
– Zeit zwischen ungerechtfertigter Entlassung und Wiedereinstellung
– Wechsel des Arbeitgebers innerhalb verbundener Unternehmen
– Militärdienst (z. B. Reserve)
– vorübergehende Kurzarbeit
– Aussperrungen durch den Arbeitgeber
– Betriebsübertragungen
– Übernahme eines Unternehmens aufgrund rechtlicher Änderungen
Streiktage zählen nicht zur ununterbrochenen Beschäftigung, gelten jedoch nicht als Unterbrechung.
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer arbeitet 20 Tage, ist aber 5 Tage im Streik – das zählt als 15 Tage ununterbrochene Beschäftigung.
Kontakt:
Bei Fragen zur ununterbrochenen Beschäftigung wenden Sie sich an den Advisory, Conciliation and Arbitration Service (Acas).
Lisson Grow,
City of Westminster,
London,
NW8 8FT
United Kingdom
+44 20 53687183
+44 77 80807781
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