Umzug und Wasserrechnungen

Sie müssen Ihrem Wasserversorger mitteilen, wann Sie umziehen – und wohin. Prüfen Sie die Website Ihres Wasserversorgers, um herauszufinden, wie das geht.

Wenn Sie einen Wasserzähler haben, geben Sie Ihrem Wasserversorger mindestens 5 Werktage vorher Bescheid, damit er eine abschließende Zählerablesung organisieren kann. Wenn Sie nicht rechtzeitig Bescheid geben, könnten Ihnen Kosten für Wasser berechnet werden, das nach Ihrem Auszug verbraucht wurde.

Nach dem Umzug
Wenn Sie in ein Gebiet mit einem anderen Wasserversorger gezogen sind, informieren Sie diesen – auf dessen Website erfahren Sie, wie das geht. Sie können auf der Website des Consumer Council for Water (CCW) prüfen, welcher Wasserversorger Ihr Gebiet versorgt.

Wenn Sie beim selben Wasserversorger bleiben, müssen Sie diesem Ihre neue Adresse mitteilen.

Hat Ihr neues Zuhause einen Wasserzähler, sollten Sie diesen direkt nach dem Einzug ablesen. Sie können nicht verlangen, dass der Zähler entfernt wird.

Kanalgebühren
Die Abwasserentsorgung kann von einem anderen Unternehmen als dem Wasseranbieter erfolgen. Das bedeutet, dass Sie möglicherweise eine separate Rechnung erhalten oder Ihr Wasserversorger die Kanalgebühren im Namen des Abwasserunternehmens auf der Rechnung ausweist.