Umzug persönlicher Gegenstände in das Vereinigte Königreich

Persönliche Gegenstände ins Vereinigte Königreich bringen

Überblick

Beim Umzug Ihrer persönlichen Gegenstände aus dem Ausland ins Vereinigte Königreich können Zoll- und Steuerabgaben anfallen.

Sie müssen die Regeln zu beachten:

  • Einfuhr von Gegenständen
  • Einfuhr von Bargeld
  • Lebensmittel, Pflanzen und Tiere
  • Import von Fahrzeugen
  • Fahrt mit dem Boot nach Großbritannien

Beim Versand von Alkohol oder Tabak fällt Verbrauchssteuer (Excise Duty) an.

Bei Regelverstößen kann der Zoll Ihre Waren und das Transportfahrzeug beschlagnahmen. Sie können zudem Bußgelder oder strafrechtlich belangt werden.

Befreiung beantragen

Möglicherweise können Sie eine Steuer- und Zollbefreiung für den Wohnsitzwechsel (Transfer of Residence, ToR) beantragen:

  • von außerhalb des Vereinigten Königreichs nach Großbritannien
  • von außerhalb der EU nach Nordirland

Bei einem Umzug aus der EU nach Nordirland zahlen Sie normalerweise keine Abgaben.

Prüfen Sie Ihre Befreiungsberechtigung.

So beantragen Sie die Befreiung

Füllen Sie das Formular ToR01 vor dem Umzug aus.

Keine Befreiung?

Dann müssen Sie alle fälligen Abgaben zahlen, bevor Sie Ihre Gegenstände abholen können.

Fällige Zahlungen: