Sie zahlen Ihre Wasserrechnung entweder nach einem festen Pauschalbetrag oder nach dem tatsächlichen Wasserverbrauch – gemessen mit einem Wasserzähler.
Auf dieser Seite erfahren Sie, ob Sie das Recht auf einen Zähler haben und welche Vor- und Nachteile eine Umstellung mit sich bringen kann.
Sie haben das Recht, nur für das Wasser zu bezahlen, das Sie tatsächlich verbrauchen. Das bedeutet, dass Sie Anspruch auf den kostenlosen Einbau eines Wasserzählers haben – es sei denn, der Einbau ist technisch nicht möglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden. Mieter*innen haben ebenfalls das Recht, einen Wasserzähler zu verlangen, wenn ihr Mietvertrag mindestens sechs Monate läuft.
Wenn Sie über eine Umstellung auf einen Wasserzähler nachdenken, sollten Sie sich an Ihr Wasserversorgungsunternehmen wenden – telefonisch oder über die Website des Unternehmens.
Falls bei Ihnen aus bestimmten Gründen kein Wasserzähler installiert werden kann, kann das Wasserversorgungsunternehmen Ihnen eventuell einen günstigeren Tarif anbieten.
In einigen Regionen wird die flächendeckende Einführung von Wasserzählern umgesetzt – das bedeutet, dass jeder Haushalt automatisch einen Zähler erhält.
Wenn Sie einen Zähler beantragen, sollte dieser innerhalb von drei Monaten installiert werden. In Regionen, in denen kostenlose Wasserzähler erstmals angeboten werden, kann die Frist bis zu sechs Monate betragen.
Ein Wasserzähler lohnt sich vor allem dann, wenn Sie wenig Wasser verbrauchen.
Auch wenn Ihre Immobilie einen hohen Einheitswert (rateable value) hat, kann sich ein Zähler lohnen. Vor dem 1. April 1990 wurde jeder Immobilie in England und Wales ein Einheitswert zugewiesen – basierend auf einem geschätzten Mietwert. Eine Faustregel lautet: Wenn weniger Personen im Haushalt leben als es Schlafzimmer gibt, könnte ein Wasserzähler zu Einsparungen führen.
Nach der Umstellung auf einen Zähler wird das Unternehmen regelmäßig den Zählerstand ablesen. Sie können jedoch nicht genau vorhersehen, wie hoch Ihre Rechnungen ausfallen, da sich Ihr Wasserverbrauch z. B. durch neue Haushaltsgeräte oder zusätzliche Mitbewohner*innen verändern kann.
Für Wasser, das durch ein Leck verloren geht, sind Sie grundsätzlich selbst verantwortlich. Allerdings berechnen viele Versorger keine Kosten für das erste Leck in einer unterirdischen Zuleitung.
Viele Wasserversorgungsunternehmen bieten auf ihren Websites Wasserverbrauchsrechner an, mit denen Sie abschätzen können, wie viel Sie mit einem Zähler zahlen würden. Auch der Consumer Council for Water (CCW) stellt einen solchen Rechner zur Verfügung.
Sollten Sie nach der Umstellung feststellen, dass sich ein Zähler für Sie nicht lohnt, können Sie in der Regel innerhalb von zwölf Monaten zur alten Abrechnungsmethode zurückkehren – vorausgesetzt, es wurde nicht bereits ein Zähler installiert, bevor Sie eingezogen sind, und es gibt keine Pflicht zur Zählernutzung in Ihrer Region.
Auch Mieter*innen dürfen einen Wasserzähler beantragen.
Wenn Ihr befristeter Mietvertrag weniger als sechs Monate dauert, benötigen Sie die Zustimmung Ihrer Vermieterin bzw. Ihres Vermieters. Bei Verträgen über sechs Monate brauchen Sie diese Zustimmung in der Regel nicht – allerdings kann Ihr Mietvertrag vorsehen, dass Änderungen an der Immobilie zuvor genehmigt werden müssen.
Wenn Ihr Vermieter nicht einverstanden ist, sollten Sie sich beraten lassen – dies kann bei Vertragsverlängerungen zu Problemen führen.
Watersure ist ein Hilfsprogramm für Haushalte mit hohem Wasserverbrauch. Um teilzunehmen, müssen Sie:
Sozialleistungen beziehen
einen hohen Wasserverbrauch aufgrund medizinischer Bedürfnisse oder wegen schulpflichtiger Kinder im Haushalt haben
einen Wasserzähler besitzen oder auf die Installation eines Zählers warten
Weitere Informationen zur Watersure-Unterstützung finden Sie auf der Website Ihres Wasserversorgers oder auf GOV.UK.
Lisson Grow,
City of Westminster,
London,
NW8 8FT
United Kingdom
+44 20 53687183
+44 77 80807781
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