Umgang mit Kündigungen durch Mitarbeitende

Bearbeitung von Mitarbeiterkündigungen

 

Ein Arbeitgeber kann eine Kündigung nicht ablehnen. Folgendes muss erfolgen:

– Bestätigung der Kündigung schriftlich einholen

– Kündigungsfrist mitteilen

– letzten Arbeitstag vereinbaren

– klären, ob die Kündigungsfrist ganz oder teilweise gearbeitet wird

 

Entscheidungen zur Rente gelten als Kündigung.

 

Kündigungen bei Betriebsübergang

– Mitarbeiter können nach TUPE der Übertragung widersprechen.

– Kündigung gilt ab Übergangsdatum.

– Bei solch einer Kündigung gibt es keine Abfindung oder Übernahmegarantie.

 

Hilfe und Unterstützung:

– Informationen zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen auf der Acas-Website

– Acas-Hotline für Beratung anrufen