Studentenvisum
Studentenvisum
Überblick
Sie können ein Studentenvisum beantragen, um im Vereinigten Königreich zu studieren, wenn Sie 16 Jahre oder älter sind und:
- einen Platz in einem Kurs bei einem lizenzierten Sponsor erhalten haben
- genug Geld zum Lebensunterhalt und zur Zahlung der Studiengebühren haben
- Englisch sprechen, lesen, schreiben und verstehen können
- mit Zustimmung der Eltern, wenn Sie 16 oder 17 Jahre alt sind (Nachweis erforderlich)
Wenn Sie 16 oder 17 Jahre alt sind und an einer unabhängigen Schule lernen möchten, können Sie stattdessen ein Child Student-Visum beantragen.
Dieses Visum ersetzt das Tier 4 (General) student visa.
Wann Sie sich bewerben
Außerhalb des Vereinigten Königreichs: bis zu 6 Monate vor Kursbeginn.
Innerhalb des Vereinigten Königreichs: bis zu 3 Monate vor Kursbeginn und vor Ablauf des aktuellen Visums.
Ihr neuer Kurs muss innerhalb von 28 Tagen nach Ablauf Ihres alten Visums beginnen.
Bearbeitungszeit
Üblicherweise:
- 3 Wochen für Anträge außerhalb des UK
- 8 Wochen für Anträge innerhalb des UK
Ein beschleunigter Service ist gegen Gebühr möglich.
Aufenthaltsdauer
Abhängig von Kursniveau und bereits absolviertem UK-Studium:
- Ab 18 Jahren, Hochschulniveau: bis zu 5 Jahre
- Unter Hochschulniveau: bis zu 2 Jahre
Lesen Sie die Leitlinien für genaue Angaben.
Länger bleiben
Sie können möglicherweise:
- Ihr Visum verlängern
- von einem anderen Visum auf das Studentenvisum wechseln
- nach Abschluss des Studiums auf ein Graduate-Visum wechseln
Einreisezeitpunkt
Sie können einreisen:
- bis zu 1 Woche vor Kursbeginn (bei Kursen ≤6 Monate)
- bis zu 1 Monat vor Kursbeginn (bei Kursen >6 Monate)
Frühere Einreise vor dem auf dem Visum angegebenen Datum ist nicht erlaubt.
Gebühren
- £524 (Antrag von außerhalb)
- £524 (Verlängerung/Wechsel im UK)
Zahlung pro mitreisender Person erforderlich.
Gesundheitsdienst-Zuschlag
Höhe abhängig von der Visadauer.
Familie
Sie können Partner und Kinder (‘dependants’) mitbringen.
Was Sie dürfen und nicht dürfen
Sie dürfen:
- studieren
- als studentischer Gewerkschaftsbeauftragter arbeiten
- je nach Kurs und Term-Zeiten arbeiten
Sie dürfen nicht:
- Sozialleistungen oder Renten beziehen
- bestimmte Berufe ausüben (z. B. Profisportler oder Trainer)
- selbstständig sein
- an einer staatlichen Schule studieren
Bei erfolgreicher Bewerbung erhalten Sie Details, was erlaubt ist.