Selbstständigkeit und Universalkredit
Universal Credit ist eine monatliche Zahlung zur Unterstützung Ihrer Lebenshaltungskosten. Sie können möglicherweise Anspruch darauf haben, wenn Sie ein geringes Einkommen haben, arbeitslos sind oder nicht arbeiten können.
Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf Universal Credit haben.
Wenn Sie in Nordirland leben, besuchen Sie „Universal Credit in Northern Ireland“.
Dieser Leitfaden ist auch auf Walisisch (Cymraeg) verfügbar.
Beantragen Sie Universal Credit.
Einkommen und Ausgaben melden
Am Ende jedes monatlichen Abrechnungszeitraums müssen Sie Folgendes melden:
– wie viel Sie aus selbstständiger Tätigkeit verdient haben – auch wenn es nichts war
– alle Beiträge, die Sie in eine Rente eingezahlt haben
– Ein- und Auszahlungen Ihres Unternehmens
Dies gilt auch für Geschäftsführer, auch wenn sie sich selbst über PAYE bezahlen.
Füllen Sie dazu den Abschnitt „Report your income and expenses“ in Ihrem Online-Konto für Universal Credit aus.
Ein- und Auszahlungen Ihres Unternehmens
Sie müssen während jedes Abrechnungszeitraums Ein- und Auszahlungen Ihres Unternehmens melden. Dazu gehören:
– der Gesamtbetrag, den Ihr Unternehmen erhalten hat
– wie viel Ihr Unternehmen für verschiedene Arten von Ausgaben ausgegeben hat, z. B. Reisekosten, Lagerbestände, Ausrüstung und Werkzeuge, Schutzkleidung und Bürokosten
– wie viel Steuern und Sozialabgaben Ihr Unternehmen gezahlt hat
Weitere Anleitungen zur Meldung von Einkommen und Ausgaben aus selbstständiger Tätigkeit – einschließlich der Ermittlung Ihres Einkommens und der anrechenbaren Ausgaben – sind verfügbar.
Vermögenswerte Ihres Unternehmens
Sie müssen keine Vermögenswerte melden, die Ihrem Unternehmen bereits gehören, wie Maschinen, Gebäude oder Geld auf dem Firmenkonto.
Nachweis, dass die Selbstständigkeit Ihre Hauptbeschäftigung ist
Um Universal Credit als Selbstständiger zu erhalten, müssen Sie nachweisen, dass dies Ihre Hauptbeschäftigung ist.
Dies bedeutet, dass:
– die Selbstständigkeit Ihre Haupttätigkeit oder Ihre Haupteinnahmequelle ist
– Sie regelmäßig Einkommen aus der Selbstständigkeit erzielen
– Ihre Tätigkeit organisiert ist – z. B. durch Rechnungen, Quittungen oder Buchführung
– Sie einen Gewinn erwarten
Legen Sie Ihrem Arbeitsvermittler folgende Nachweise vor:
– Steuererklärungen, Buchführungen und eventuell einen Geschäftsplan
– Ihre Unique Taxpayer Reference (UTR), falls Sie für die Selbstveranlagung registriert sind
– Kunden- und Lieferantenlisten, Quittungen und Rechnungen
– Werbematerialien
Wenn Sie all dies nachweisen können, gelten Sie als „erwerbstätig selbstständig“. Das bedeutet, dass Sie keine andere Arbeit suchen müssen und sich auf den Ausbau Ihres Geschäfts konzentrieren können.
Wenn Sie diese Nachweise nicht erbringen können, müssen Sie eventuell andere Arbeit suchen, um weiterhin Universal Credit zu erhalten. Dies hängt von Ihrer persönlichen Situation ab und wird mit Ihrem Arbeitsvermittler vereinbart.
Wie Ihre Universal-Credit-Zahlung berechnet wird
Ihre Universal Credit Zahlung basiert auf den Einkünften, die Sie am Ende jedes Abrechnungszeitraums melden.
Wenn Sie erwerbstätig selbstständig sind, kann Ihre Zahlung auf einem angenommenen Einkommen basieren – dem sogenannten „Mindest-Einkommenssatz“ (Minimum Income Floor).
Dieser basiert darauf, was ein angestellter Arbeitnehmer mit Mindestlohn unter ähnlichen Bedingungen verdienen würde.
Wenn Sie mehr verdienen, basiert Ihre Zahlung auf Ihrem tatsächlichen Einkommen.
Wenn Sie weniger verdienen, wird der Mindest-Einkommenssatz zur Berechnung herangezogen. Sie müssen eventuell zusätzliche Arbeit aufnehmen, um Ihr Einkommen aufzubessern.
Wenn Sie sowohl selbstständig als auch angestellt sind
Ihre Zahlung wird auf Basis Ihrer kombinierten Einkünfte berechnet.
Wenn Sie mit Ihrer Selbstständigkeit einen Verlust machen, wird nur Ihr Einkommen aus der Anstellung zur Berechnung herangezogen.
Startphase nutzen
Sie können Anspruch auf eine 12-monatige Startphase haben, wenn Sie selbstständig sind. Ihr Arbeitsvermittler kann Ihnen sagen, ob Sie dafür infrage kommen.
Während der Startphase basiert Ihre Zahlung auf Ihrem tatsächlichen monatlichen Einkommen und der Mindest-Einkommenssatz gilt nicht. Sie erhalten zudem Unterstützung von einem speziell für Selbstständige geschulten Arbeitsvermittler.
Sie müssen vierteljährlich Termine wahrnehmen und Nachweise vorlegen, dass Sie weiterhin erwerbstätig selbstständig sind und aktiv daran arbeiten, Ihr Unternehmen auszubauen.
Sie haben nur einmal Anspruch auf eine Startphase – außer es sind mehr als 5 Jahre seit der letzten vergangen und Sie haben eine völlig andere Art der Selbstständigkeit begonnen.
Änderungen Ihrer Umstände melden
Sie müssen Änderungen melden, wenn Sie z. B.:
– Ihr Unternehmen schließen
– eine andere Art von Unternehmen beginnen
– eine feste Anstellung annehmen
– nicht mehr arbeitsfähig sind
Quelle: https://www.gov.uk/self-employment-and-universal-credit