Prüfen Sie, ob Sie ein Aufenthaltsrecht für Leistungen haben

Wenn Sie ein EWR-Bürger sind, haben Sie möglicherweise ein Aufenthaltsrecht:

  • weil Ihre persönliche Situation Sie zu einer „qualifizierten Person“ macht – zum Beispiel, weil Sie arbeiten oder selbstständig sind

  • als Familienangehöriger eines EWR-Bürgers – die Person muss aufgrund ihrer eigenen Situation ein Aufenthaltsrecht haben

Wenn Sie kein EWR-Bürger sind, können Sie nur als Familienangehöriger eines EWR-Bürgers ein Aufenthaltsrecht haben. Sie können nicht als qualifizierte Person ein Aufenthaltsrecht erhalten.

Beispiel:

Lucia und Javier sind spanische Staatsangehörige und leben im Vereinigten Königreich. Sie sind miteinander verheiratet und haben beide den Pre-Settled Status.

Wenn entweder Lucia oder Javier ein Aufenthaltsrecht hat, weil er oder sie arbeitet, hat der andere ebenfalls ein Aufenthaltsrecht als Familienangehöriger.

Sie müssen nur eine Art von Aufenthaltsrecht nachweisen.


Nachweis Ihres Aufenthaltsrechts bei einem Leistungsantrag

Wenn Sie sich auf bestimmte Sozialleistungen bewerben, müssen Sie Nachweise für Ihr Aufenthaltsrecht vorlegen.

Diese Nachweise müssen Sie entweder:

  • mit dem Antragsformular einreichen, oder

  • später an die zuständige Behörde senden, wenn diese Sie darum bittet.

Die Art des Nachweises hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Zum Beispiel:

  • Wenn Sie arbeiten, könnten Sie Lohnabrechnungen oder einen Arbeitsvertrag einreichen

  • Wenn Sie selbstständig sind, könnten Sie Rechnungen, Kontoauszüge oder eine Steuererklärung einreichen

  • Wenn Sie Familienangehöriger sind, benötigen Sie Nachweise über Ihre Beziehung und über das Aufenthaltsrecht der Person, von der Sie abhängig sind

Wenn Sie sich unsicher sind, welche Nachweise benötigt werden, sollten Sie sich an eine Beratungsstelle wenden.