Das Pflegegeld (Carer’s Allowance) ist eine Sozialleistung für Personen, die regelmäßig und umfangreich eine pflegebedürftige Person betreuen. Es handelt sich dabei um eine steuerpflichtige Leistung, die zu Ihrem steuerpflichtigen Einkommen zählt.
In der Regel haben Sie Anspruch, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Sie sind mindestens 16 Jahre alt
Sie befinden sich nicht in einer Vollzeitausbildung
Sie betreuen eine behinderte Person mindestens 35 Stunden pro Woche
Ihr Einkommen aus Erwerbstätigkeit oder Selbständigkeit übersteigt nach Abzug von Steuern, National Insurance und der Hälfte Ihrer Rentenbeiträge nicht 139 £ pro Woche
Die betreute Person muss eine der folgenden sogenannten „qualifizierenden Leistungen“ beziehen:
Attendance Allowance (Pflegezulage)
Constant Attendance Allowance
den Pflegeanteil des Disability Living Allowance in mittlerer oder hoher Stufe
den Alltagsbedarf des Personal Independence Payment (beide Stufen)
Armed Forces Independence Payment (Unabhängigkeitszulage der Streitkräfte)
Sie müssen sich normalerweise zum Zeitpunkt des Antrags in Großbritannien aufhalten. Es gibt jedoch Ausnahmen, z. B. für Mitglieder der Streitkräfte und ihre Angehörigen.
Auch wenn Sie (oder die betreute Person) in die EU, nach Norwegen, die Schweiz, Island oder Liechtenstein ziehen oder dort bereits leben, können Sie Anspruch auf Carer’s Allowance haben. Weitere Informationen zu Leistungen im Ausland finden Sie auf GOV.UK.
In diesen Fällen können besondere Regelungen gelten – informieren Sie sich dazu auf GOV.UK.
Wenn Sie mindestens 20 Stunden pro Woche eine oder mehrere Personen betreuen, könnten Sie Anspruch auf Carer’s Credit (Pflegegutschrift) haben. Diese füllt Lücken in Ihrer National Insurance-Aufzeichnung und wirkt sich auf Ihren Anspruch auf folgende Leistungen aus:
staatliche Rente (State Pension)
beitragsabhängiges Employment and Support Allowance (ESA)
beitragsabhängiges Jobseeker’s Allowance (JSA)
Mehr Informationen zu Carer’s Credit finden Sie auf GOV.UK.
Das Carer’s Allowance wird als fester Standardbetrag gezahlt. Die aktuelle Höhe erfahren Sie auf GOV.UK.
Wenn Sie eine oder mehrere der folgenden Leistungen erhalten, bekommen Sie möglicherweise kein Carer’s Allowance oder nur einen reduzierten Betrag:
staatliche Rente
beitragsabhängiges ESA
beitragsabhängiges JSA
Mutterschaftszuschuss (Maternity Allowance)
Wenn der andere Leistungsbetrag gleich hoch oder höher ist, erhalten Sie diesen anstelle des Carer’s Allowance. Wenn der andere Betrag niedriger ist, erhalten Sie ihn plus die Differenz zum Carer’s Allowance.
Diese Regelungen sind komplex – lassen Sie sich gegebenenfalls beraten.
Diese heißen „bedarfsgeprüfte Leistungen“ (means tested benefits). Carer’s Allowance wird bei der Berechnung dieser Leistungen als Einkommen gewertet.
Auch wenn Sie Carer’s Allowance nicht beziehen, können Sie im Rahmen von Universal Credit den „Carer Element“ erhalten, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie Carer’s Allowance bekommen, erhalten Sie eventuell einen Pflegezuschlag (Carer’s Premium oder Carer’s Addition) zusätzlich zu folgenden Leistungen:
Pension Credit
einkommensabhängiges JSA
einkommensabhängiges ESA
Income Support
Housing Benefit
Council Tax Support
Wenn die von Ihnen betreute Person eine Severe Disability Premium oder Addition erhält, kann diese Person diesen Zuschlag nicht mehr bekommen, solange Sie Carer’s Allowance beziehen. Die betroffene Person sollte dies dem DWP oder ihrer örtlichen Behörde melden.
Sprechen Sie immer mit der betreuten Person, bevor Sie einen Antrag stellen.
Sie können Carer’s Allowance beantragen:
Online über den GOV.UK-Dienst „Claim Carer’s Allowance“
Per Post: Formular herunterladen, ausfüllen und einsenden
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich
Kontaktstelle für Hilfe beim Antrag:
Carer’s Allowance Unit
Telefon: 0800 731 0297
Texttelefon: 0800 731 0317
Relay UK (für Hör-/Sprachgeschädigte): 18001 0800 731 0297
Adresse:
Mail Handling Site A
Wolverhampton
WV98 2AB
Anrufe sind kostenlos von Mobil- und Festnetz.
Sie müssen Ihre National Insurance Number angeben und einen Nachweis einreichen, dass sie Ihnen gehört. Wenn Sie die Nummer nicht wissen, aber eine haben, reichen Sie Unterlagen ein, die bei der Identifizierung helfen. Wenn Sie keine haben, müssen Sie eine beantragen.
Ihr Antrag kann bis zu 3 Monate rückwirkend anerkannt werden, wenn Sie in diesem Zeitraum anspruchsberechtigt waren. Sie müssen keinen Grund angeben, warum Sie später beantragen.
Wenn die betreute Person kürzlich eine „qualifizierende Leistung“ erhalten hat, sollten Sie den Antrag möglichst innerhalb von 3 Monaten nach deren Bewilligung stellen. So kann Ihre Carer’s Allowance ebenfalls rückwirkend gezahlt werden – auch wenn das über 3 Monate zurückliegt.
Vermerken Sie auf dem Antrag, ab wann Sie möchten, dass Ihre Carer’s Allowance beginnen soll.
Informieren Sie das DWP sofort über Änderungen, die Ihren Anspruch betreffen, z. B.:
Wenn Sie die Pflege beenden – auch wenn z. B. ein Kind nicht mehr bei Ihnen lebt
Wenn Sie mehr verdienen als erlaubt
Eine verspätete Meldung spart Ihnen kein Geld. Wenn Sie zu spät informieren, müssen Sie möglicherweise zu viel gezahlte Leistungen zurückzahlen (Überzahlung).
Disability-Leistungen enden in der Regel nach 28 Tagen Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung oder Klinik. Mehrere Aufenthalte innerhalb von 28 Tagen werden zusammengerechnet.
Wenn die Leistungen der betreuten Person enden, endet auch Ihre Carer’s Allowance – informieren Sie das DWP unverzüglich.
Wenn Sie fahrlässig falsche Angaben machen oder etwas Wichtiges verschweigen, kann es zu einer zivilrechtlichen Geldstrafe kommen – aber nur, wenn kein Betrug vorliegt. Gegen eine solche Entscheidung können Sie Widerspruch einlegen.
Es handelt sich um Betrug, wenn Sie:
dem DWP wissentlich falsche oder irreführende Informationen geben
Änderungen Ihrer Lebenssituation nicht melden – z. B. wenn Sie nicht mehr 35 Stunden wöchentlich betreuen
Ihre Angaben können jederzeit überprüft werden. Betrugsbeamte dürfen Informationen von anderen Behörden, Arbeitgebern, Banken oder Versorgungsunternehmen einholen. Sozialbetrug ist eine Straftat und kann strafrechtlich verfolgt oder mit Geldbuße geahndet werden. Ihre Leistung kann bei Verdacht ausgesetzt werden.
In der Regel erfolgt die Zahlung direkt auf Ihr Bankkonto, Ihre Bausparkasse oder ein Postkonto. Falls Sie kein Konto eröffnen oder verwalten können, erfolgt die Zahlung über den Payment Exception Service – Details dazu auf GOV.UK.
Sie erhalten Carer’s Allowance, solange Sie weiterhin berechtigt sind.
Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde oder Sie glauben, der Betrag sei falsch, können Sie Widerspruch einlegen – innerhalb von einem Monat ab der Entscheidung.
Wenn Sie mit dem Service der Behörde oder des DWP unzufrieden sind – z. B. wegen Fehlern, Verzögerungen, Unhöflichkeit oder Erreichbarkeit – können Sie eine Beschwerde einreichen, unabhängig davon, ob Sie gegen eine Entscheidung vorgehen möchten.
Lisson Grow,
City of Westminster,
London,
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