Gesetze für das Jahr 2024

Unerwünschte Werbung stoppen

Es gibt mehrere Maßnahmen, um unerwünschte Werbung zu stoppen.
Bringen Sie ein Schild mit „Keine Werbung“ oder „Keine kostenlosen Zeitungen“ an Ihrer Tür oder Ihrem Briefkasten an.
Solche Schilder können hilfreich sein, werden aber manchmal ignoriert.
Kontaktieren Sie Royal Mail und bitten Sie darum, keine Werbesendungen mehr zuzustellen.
Da es keine zentrale Stelle zur Abmeldung gibt, ist es am besten, alle genannten Schritte umzusetzen.

Wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Telefon-, Internet- oder TV-Rechnung zu bezahlen

Wenn Sie Schwierigkeiten haben, Rechnungen zu bezahlen oder Schulden haben, gibt es mögliche Lösungen.
Sie könnten zu einem günstigeren Anbieter wechseln oder einen besseren Tarif finden.
Bei Preiserhöhungen haben Sie eventuell das Recht, den Vertrag zu kündigen.
Falls Sie arbeiten, prüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber Vergünstigungen wie günstiges Internet oder TV bietet.
Wenn Sie Sozialleistungen beziehen, könnten Ihnen weitere Hilfen zustehen.

Prüfen, wie Sie Ihren Internet-, Telefon- oder TV-Anbieter wechseln können

Sie können Geld sparen, indem Sie zu einem neuen Anbieter für Internet, Telefon oder TV wechseln oder ein Kombiangebot nutzen.
Der Wechselprozess ist je nach Dienst unterschiedlich.
Wenn Sie Zahlungsschwierigkeiten haben, sprechen Sie zuerst mit Ihrem Anbieter.
Fragen Sie nach einem günstigeren Tarif – Kontaktdaten finden Sie auf der Website oder in Briefen.
Teilen Sie dem Anbieter mit, dass Sie über einen Anbieterwechsel nachdenken – das kann bessere Angebote bringen.

Umzug und Wasserrechnungen

Informieren Sie Ihr Wasserunternehmen rechtzeitig über Ihren Umzug und die neue Adresse.
Bei einem Wasserzähler sollten Sie mindestens 5 Werktage vorher Bescheid geben, damit eine Endablesung erfolgen kann.
Ohne rechtzeitige Meldung könnten Ihnen Kosten für Wasser nach dem Auszug entstehen.
Wenn Sie in ein Gebiet mit einem anderen Wasseranbieter ziehen, informieren Sie auch diesen.
Auf der Website des Verbraucherrats für Wasser können Sie herausfinden, welcher Anbieter für Ihr Gebiet zuständig ist.

Wechsel zu einem Wasserzähler

Wasserrechnungen werden entweder pauschal oder nach tatsächlichem Verbrauch über einen Zähler berechnet.
Sie haben das Recht, einen Wasserzähler kostenlos installieren zu lassen, sofern es praktikabel und nicht zu teuer ist.
Auch Mieter dürfen einen Zähler beantragen, wenn ihr Mietvertrag mindestens sechs Monate läuft.
Ein Zähler ermöglicht eine verbrauchsabhängige Abrechnung, was Einsparungen bringen kann.
Vor dem Wechsel sollten Sie Vor- und Nachteile genau abwägen.

Wasser bezahlen ohne Zähler

Ihre Wasserrechnung basiert entweder auf einem Festbetrag oder auf dem tatsächlichen Verbrauch über einen Zähler.
Ohne Wasserzähler zahlen Sie meist im Voraus einen pauschalen Betrag.
Wenn Sie denken, dass Ihre Rechnung falsch ist, kontaktieren Sie Ihr Wasserunternehmen.
Prüfen Sie vorher, ob die Rechnung auf Ihren Namen ausgestellt ist – besonders nach einem Umzug.
Es kann sonst passieren, dass Sie für den Verbrauch des Vormieters zahlen müssen.

Ein Versicherer bietet Ihnen eine direkte Schadensregulierung an

Wenn Sie bei einem Unfall ohne eigenes Verschulden verletzt werden oder Ihr Auto beschädigt wird, kann sich die gegnerische Versicherung direkt an Sie wenden.
Dies nennt man „Third Party Capture“ – es ist rechtlich erlaubt.
Sie sind aber nicht verpflichtet, den Schaden direkt mit dieser Versicherung zu regeln.
Die gegnerische Versicherung handelt nicht in Ihrem Interesse.
Prüfen Sie das Angebot sorgfältig und holen Sie sich bei Bedarf unabhängigen Rat.

Einen Schaden bei Ihrer Versicherung melden

Wenn Sie eine Versicherung abgeschlossen haben und ein Schaden eintritt, müssen Sie möglicherweise einen Anspruch geltend machen.
Kontaktieren Sie Ihre Versicherung so schnell wie möglich und fordern Sie ein Schadenformular an – eventuell per E-Mail.
Füllen Sie das Formular sorgfältig aus und behalten Sie eine Kopie für sich.
Wenn jemand gegen Sie einen Anspruch stellt, sollten Sie ebenfalls Ihre Versicherung informieren.
Die Association of British Insurers bietet zusätzliche Informationen, z. B. zu Überschwemmungsschäden und dem weiteren Ablauf.

Problem mit einer Autoreparatur

Bei Problemen mit einer Autoreparatur sollten Sie zuerst mit der Werkstatt eine Lösung verhandeln.
Wenn das nicht klappt, können Sie weitere Schritte unternehmen, um das Problem zu klären.
Fragen Sie die Werkstatt immer zuerst, ob sie Ihnen helfen kann – z. B. mit einem Ersatzfahrzeug.
Gerichte sprechen oft keine Entschädigung zu, wenn angebotene Hilfe nicht genutzt wurde.
Bewahren Sie Belege über zusätzliche Kosten wie Mietwagen oder Fahrten gut auf.

Problem mit einem Gebrauchtwagen

Wenn Ihr Gebrauchtwagen Mängel hat, haben Sie möglicherweise ein Recht auf Reparatur, Kostenerstattung oder Rückzahlung.
Das gilt, wenn das Auto beschädigt ist, nicht funktioniert oder nicht der Beschreibung entspricht.
Sie haben kein Recht auf Entschädigung, wenn:
– der Mangel Ihnen beim Kauf vollständig erklärt wurde
– Sie den Mangel hätten sehen müssen (z. B. sichtbare Delle)
– der Schaden durch normalen Verschleiß entstanden ist.

Einen Gebrauchtwagen kaufen

Wenn Ihr Gebrauchtwagen Mängel hat, haben Sie möglicherweise ein Recht auf Reparatur, Kostenerstattung oder Rückzahlung.
Das gilt, wenn das Auto beschädigt ist, nicht funktioniert oder nicht der Beschreibung entspricht.
Sie haben kein Recht auf Entschädigung, wenn:
– der Mangel Ihnen beim Kauf vollständig erklärt wurde
– Sie den Mangel hätten sehen müssen (z. B. sichtbare Delle)
– der Schaden durch normalen Verschleiß entstanden ist.

Entschädigung beantragen, wenn Ihr Flug verspätet ist oder ausfällt

Sie könnten Anspruch auf Entschädigung haben, wenn Ihr Flug:
– aus dem Vereinigten Königreich startete (unabhängig von der Airline),
– aus der EU, Island, Norwegen oder der Schweiz startete,
– im Vereinigten Königreich ankam und mit einer britischen oder EU-Airline war,
– in der EU ankam und mit einer britischen Airline war.
Wenn keiner dieser Fälle zutrifft, wenden Sie sich direkt an die Fluggesellschaft – Ihr Anspruch hängt von Airline und Abflugland ab.

Reisen in Europa

Wenn Sie in die EU, nach Norwegen, Island, Liechtenstein oder die Schweiz reisen, sollten Sie Folgendes beachten:
– Prüfen Sie die aktuellen Reisehinweise auf GOV.UK – wegen möglicher Corona-Regeln.
– Stellen Sie sicher, dass Ihr Reisepass für den gesamten Reisezeitraum gültig ist.
– Schließen Sie eine Reiseversicherung ab und prüfen Sie mögliche Roaming-Gebühren.
– Wenn Sie Auto fahren oder ein Haustier mitnehmen, prüfen Sie die notwendigen Unterlagen (z. B. UK-Aufkleber, Heimtierausweis).

Ihr Zuhause energieeffizienter machen

Sie können Ihre Energiekosten senken, indem Sie die Energieeffizienz Ihres Hauses verbessern.
Einfach umsetzbare Maßnahmen sind z. B. das Anpassen der Heizungseinstellungen mit Thermostaten oder Timern.
So bleiben Sie warm und verbrauchen trotzdem weniger Energie.
Prüfen Sie die Betriebskosten Ihrer Elektrogeräte, um sie effizienter zu nutzen.
Auch größere energetische Verbesserungen im Haus können langfristig Geld sparen.

Wechsel vom Prepaid- zum Vertragzähler (Kreditmeter)

Wenn Sie einen alten Prepaid-Zähler haben, können Sie einen Austausch beantragen.
Möglich ist ein alter Kredit-Zähler (ohne Vorauszahlung) oder ein Smart Meter mit ein- und ausschaltbarem Prepaid-Modus.
Bei Schulden wird der Anbieter den Zähler meist nicht austauschen oder umstellen.
Die Installation eines Kredit- oder Smart Meters ist normalerweise kostenlos.
Wenn Ihr Anbieter dafür Geld verlangt, sollten Sie das hinterfragen oder sich beraten lassen.

Gas- oder Stromzähler versetzen lassen

Sie können Ihren Gas- oder Stromzähler eventuell versetzen lassen, z. B. bei schwerer Zugänglichkeit oder Bauarbeiten.
Den Zähler dürfen Sie nicht selbst bewegen – das ist gesetzlich verboten.
Kontaktieren Sie Ihren Energieversorger und fragen Sie, ob er den Zähler umsetzen kann.
Ob das möglich ist, hängt vom aktuellen Standort, der gewünschten Entfernung und dem Zählertyp ab.
Auch der Grund für die Versetzung spielt eine Rolle bei der Entscheidung des Anbieters.