Kindergeld, wenn ein Kind oder Elternteil stirbt

 

Wenn ein Kind stirbt

– In der Regel erhalten Sie Child Benefit noch 8 Wochen nach dem Tod des Kindes.

– Wenn das Kind vor Ablauf der 8 Wochen seinen 20. Geburtstag gefeiert hätte, endet Child Benefit am folgenden Montag.

Wenn Sie bereits beantragt haben

– Informieren Sie das Child Benefit Office so schnell wie möglich über den Tod (telefonisch oder schriftlich).

– Geben Sie das Todesdatum an.

Wenn Sie noch nicht beantragt haben

– Wenn das Kind vor Einreichung des Antrags gestorben ist (außer bei Totgeburt), können Sie trotzdem einen Antrag stellen.

So beantragen Sie

– Senden Sie den Antrag auf Child Benefit per Post.

– Fügen Sie eine Notiz mit dem Todesdatum bei.

– Geben Sie Ihre Kontaktdaten und National Insurance-Nummer an.

– Legen Sie die Geburtsregistrierungsnummer (auf der Geburtsurkunde) oder die Adoptionsurkunde bei (nicht die Sterbeurkunde).

Stirbt das Kind in der Geburtswoche, beginnt die 8‑Wochen‑Frist am Montag nach dem Tod.

Child Benefit kann nur bis zu 3 Monate rückwirkend beantragt werden – je später Sie sich melden, desto weniger erhalten Sie.

Wenn Sie sich von Child Benefit abgemeldet haben, müssen Sie den Tod trotzdem rechtzeitig melden (telefonisch oder schriftlich).

– Geben Sie das Todesdatum an.

Quelle:

https://www.gov.uk/child-benefit-child-parent-dies