Kündigen Sie Ihre Fahrzeugsteuer und erhalten Sie eine Rückerstattung

 

Teilen Sie der DVLA mit, dass Sie das Fahrzeug nicht mehr besitzen oder es nicht mehr im Straßenverkehr ist. Sie erhalten eine Rückerstattung für alle vollen Monate der verbleibenden Steuer.

 

Diese Seite ist auch auf Walisisch (Cymraeg) verfügbar.

 

So kündigen Sie Ihre Fahrzeugsteuer

 

Sie müssen der DVLA mitteilen, dass Ihr Fahrzeug:

– verkauft oder an jemand anderen übertragen wurde

– außer Betrieb genommen wurde (SORN)

– von Ihrer Versicherung abgeschrieben wurde

– bei einem Schrottplatz verschrottet wurde

– gestohlen wurde (Rückerstattung separat beantragen)

– aus dem Vereinigten Königreich exportiert wurde

– von der Steuer befreit ist

 

Es gibt keinen anderen Weg, die Steuer zu kündigen.

 

Was passiert, nachdem Sie es der DVLA mitgeteilt haben

 

Ihre Steuer wird von der DVLA gekündigt. Bei Lastschriftzahlung wird diese automatisch eingestellt.

 

Sie erhalten automatisch einen Rückerstattungsscheck für volle Monate. Die Erstattung berechnet sich ab dem Datum, an dem die DVLA Ihre Mitteilung erhält. Der Scheck wird an den im Fahrzeugschein angegebenen Namen und die Adresse gesendet.

 

Für folgende Beträge erfolgt keine Rückerstattung:

– Kreditkartengebühren

– 5 % Zuschlag bei bestimmten Lastschrifteinzügen

– 10 % Zuschlag bei einmaliger 6‑Monats­zahlung

 

Rückerstattung der ersten Steuerzahlung

 

Die Rückerstattung erfolgt nach dem jeweils niedrigeren Wert von:

– der ersten Steuerzahlung bei der Zulassung

– dem Satz für die zweite und folgende Steuerzahlungen

 

Wenn Ihre Rückerstattung nicht ankommt

 

Kontaktieren Sie die DVLA, wenn Sie nach 8 Wochen keinen Scheck erhalten haben.

 

Wenn Ihr Scheck falsch ist

 

Senden Sie den falschen Scheck an die DVLA zurück und teilen Sie den richtigen Namen mit.

 

Rückerstattungsabteilung

DVLA

Swansea

SA99 1AL

 

Kontaktieren Sie die DVLA, wenn Sie nach 4 Wochen keinen Ersatzscheck erhalten haben.