Gegen eine Entscheidung zu einem Bildungs-, Gesundheits- und Pflegeplan (EHC) Einspruch einlegen

Berufung gegen eine Entscheidung zum Education, Health and Care (EHC)-Plan

 

Wer Berufung einlegen kann

Wenn Sie mit einer Entscheidung Ihrer lokalen Behörde zu den EHC-Bedürfnissen oder dem Plan eines Kindes oder Jugendlichen nicht einverstanden sind, können Sie beim SEND-Tribunal Berufung einlegen.

 

Sie können Berufung einlegen, wenn sie:

– eine EHC-Bewertung oder Neubewertung ablehnen,

– nach einer Bewertung keinen EHC-Plan erstellen,

– sich weigern, die Bildungsabschnitte (B, F und I) eines bestehenden EHC-Plans zu ändern,

– entscheiden, dass Sie oder Ihr Kind keinen EHC-Plan mehr benötigen.

 

Das Verfahren ist in Wales, Schottland und Nordirland unterschiedlich.

In den meisten Fällen müssen Sie vor der Berufung mit einem Mediationsberater sprechen.

 

Sie können Berufung einlegen:

– im Namen eines Kindes oder Jugendlichen,

– als junger Mensch.

 

Hilfe

Prüfen Sie, ob Sie finanzielle Unterstützung erhalten können.

Kostenlose Hilfe und Beratung:

– Independent Parental Special Education Advice (IPSEA),

– Ihr lokaler Parent Partnership Service über das Information, Advice and Support Services (IASS) Network.