Sie müssen unter 18 Jahre alt sein und keine Familienmitglieder haben, die Sie unterstützen oder betreuen können (außer Ihrem nahen Verwandten im Vereinigten Königreich).
Ihr Verwandter muss ein naher Verwandter, aber nicht Ihr Elternteil sein. Er oder sie muss einen Schutzstatus haben (Aufenthaltserlaubnis als Flüchtling oder Person mit humanitärem Schutz), darf jedoch weder im Vereinigten Königreich niedergelassen noch britischer Staatsbürger sein.
Wenn Sie im Rahmen eines der Ukraine-Programme die Erlaubnis erhalten haben, sich im Vereinigten Königreich aufzuhalten, können Sie im Rahmen des neuen Programms „Ukraine Permission Extension“ möglicherweise eine Verlängerung um weitere 18 Monate beantragen. Das Programm wurde am 4. Februar 2025 für Anträge geöffnet.
Sie können möglicherweise eine Familiengenehmigung im Rahmen des EU-Settlement-Programms erhalten, um ins Vereinigte Königreich zu kommen, wenn Sie entweder:
• ein Familienmitglied einer Person aus der EU, der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein sind
• ein Familienmitglied einer berechtigten Person aus Nordirland sind
Um sich zu bewerben, müssen Sie sich außerhalb des Vereinigten Königreichs befinden.
Sie können ein Familienvisum beantragen, um mit einer der folgenden Personen zu leben:
• Ihrem Ehepartner oder Partner
• Ihrem Verlobten/Ihrer Verlobten oder Ihrem geplanten Lebenspartner
• Ihrem Kind
• Ihrem Elternteil
• einem Verwandten, der Ihnen langfristige Pflege bietet
Lisson Grow,
City of Westminster,
London,
NW8 8FT
United Kingdom
+44 20 53687183
+44 77 80807781
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