Eintragung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

Eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist eine rechtliche Beziehung, die von zwei Personen eingetragen werden kann, die nicht miteinander verwandt sind.

Eingetragene Lebenspartnerschaften stehen sowohl gleichgeschlechtlichen als auch verschiedengeschlechtlichen Paaren offen.

Die Eintragung einer Lebenspartnerschaft verleiht Ihrer Beziehung rechtliche Anerkennung. Dies bringt zusätzliche Rechte und Pflichten mit sich.

Um eine Lebenspartnerschaft einzutragen, müssen Sie und Ihr Partner ein Lebenspartnerschaftsdokument vor zwei Zeugen und einem Standesbeamten unterschreiben.

In einigen Fällen haben Paare, die keine Lebenspartnerschaft eingetragen haben, dieselben rechtlichen Rechte und Pflichten wie Paare, die eingetragen sind. Das gilt beispielsweise bei der Berechnung Ihres Anspruchs auf Sozialleistungen und Steuergutschriften.


Wer kann eine Lebenspartnerschaft eintragen?

Sie und Ihr Partner können eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen, sofern alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Sie sind beide mindestens 18 Jahre alt

  • Sie haben mindestens sieben Tage im selben Gebiet in England oder Wales gewohnt

  • Keiner von Ihnen ist bereits eingetragener Lebenspartner oder verheiratet

  • Sie sind keine nahen Blutsverwandten


Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind

In England oder Wales können Sie keine Lebenspartnerschaft eintragen lassen.


Wenn Sie Ihre Lebenspartnerschaft vor dem 27. Februar 2023 eingetragen haben

Wenn Sie bei der Eintragung 16 oder 17 Jahre alt waren, ist die Eintragung weiterhin gültig. Dazu war die Zustimmung jedes sorgeberechtigten Elternteils und eines gesetzlichen Vormunds erforderlich.

Weitere Informationen zur elterlichen Sorge finden Sie unter Children in Living Together and Marriage – Legal Differences.

Möglicherweise konnten Sie die Zustimmung Ihrer Eltern nicht erhalten, etwa weil Sie deren Aufenthaltsort nicht kennen, oder sie haben die Zustimmung verweigert. In diesem Fall hätten Sie eine gerichtliche Genehmigung zur Eintragung der Lebenspartnerschaft beantragen müssen.

Wenn Sie keine Erlaubnis von Ihren Eltern oder dem Gericht hatten, ist Ihre Lebenspartnerschaft vermutlich nicht rechtsgültig.


Wie wird eine Lebenspartnerschaft eingetragen?

Die Eintragung erfolgt in zwei Schritten:

  1. Abgabe der Absichtserklärung (Notice)

  2. Tatsächliche Eintragung der Lebenspartnerschaft


Absichtserklärung abgeben

Sie und Ihr Partner müssen persönlich beim örtlichen Standesamt, in dessen Bezirk Sie wohnen, Ihre Absicht zur Eintragung einer Lebenspartnerschaft bekannt geben. Das ist auch dann notwendig, wenn Sie an einem anderen Ort eintragen lassen möchten. Sie müssen mindestens sieben Tage vor der Bekanntgabe in diesem Bezirk gewohnt haben.

Bei der Bekanntgabe müssen Sie das Datum und den Ort der Eintragung angeben, daher sollten Sie den Veranstaltungsort zuvor kontaktieren.

Sie müssen dem Standesamt persönliche Angaben machen: Ihren Namen, Ihre Adresse, Ihr Alter, Ihre Staatsangehörigkeit und ob Sie zuvor bereits eine Lebenspartnerschaft oder Ehe eingegangen sind.

Zur Bestätigung dieser Angaben müssen Sie Nachweise vorlegen, z. B. Reisepass, Geburtsurkunde, rechtskräftiges Scheidungsurteil, endgültige gerichtliche Verfügung oder Sterbeurkunde eines früheren Lebenspartners. Wenn einer von Ihnen der Einwanderungskontrolle unterliegt, sind möglicherweise zusätzliche Dokumente erforderlich – siehe Abschnitt People subject to immigration control.

Nach Abgabe der Absichtserklärung werden die Details 28 Tage lang im Standesamt öffentlich einsehbar sein – sowohl am Wohnort als auch an dem Ort, an dem die Lebenspartnerschaft eingetragen wird, falls diese unterschiedlich sind.

Diese Frist gibt die Möglichkeit, Einwände gegen die Eintragung vorzubringen.


Eintragung der Lebenspartnerschaft

Nach Ablauf von 28 Tagen, sofern keine Einwände vorliegen und keine rechtlichen Hindernisse bestehen, können Sie die Lebenspartnerschaft eintragen lassen.

Das Standesamt stellt Ihnen ein rechtliches Dokument, den sogenannten civil partnership schedule, aus, welches für die Eintragung erforderlich ist.

Die Eintragung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bekanntgabe erfolgen. Andernfalls muss der gesamte Vorgang von vorne begonnen werden.


Ausnahmeregelungen
  • In Ausnahmefällen, beispielsweise wenn einer von Ihnen schwer erkrankt ist und keine Genesung zu erwarten ist, können Sie eine Verkürzung oder Aufhebung der 28-tägigen Wartefrist beantragen.

  • Die 28-tägige Frist kann auch verkürzt werden, wenn einer von Ihnen ein anderes Geschlecht angenommen hat.


Wo kann die Lebenspartnerschaft eingetragen werden?

Sie können Ihre Lebenspartnerschaft in jedem Standesamt oder an jedem dafür genehmigten Ort eintragen lassen.

Jede Einrichtung, die zur Durchführung von zivilrechtlichen Eheschließungen zugelassen ist, ist automatisch auch zur Eintragung von Lebenspartnerschaften berechtigt.

Nicht-religiöse Veranstaltungsorte, die Eheschließungen durchführen, können nicht wählen, ob sie auch Lebenspartnerschaften eintragen. Dies wäre rechtswidrige Diskriminierung.


Religiöse Einrichtungen

Religiöse Einrichtungen sind nicht verpflichtet, Lebenspartnerschaftszeremonien durchzuführen. Wenn sie dies tun, können sie wählen, ob sie:

  • alle Lebenspartnerschaften

  • nur Lebenspartnerschaften zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren

  • oder nur Lebenspartnerschaften zwischen verschiedengeschlechtlichen Paaren
    veranstalten möchten.


Genehmigte Veranstaltungsorte

Sie können genehmigte Veranstaltungsorte auf GOV.UK suchen. Prüfen Sie vor Abgabe der Absichtserklärung, ob der Veranstaltungsort verfügbar ist.


Rechtsgültige Registrierung

Sie und Ihr Partner haben Ihre Lebenspartnerschaft rechtsgültig registriert, wenn Sie das rechtliche Dokument (den civil partnership schedule) oder bei schwerer Krankheit eine Lizenz in Gegenwart eines Standesbeamten und zweier Zeugen unterschrieben haben.


Zeremonien

Weitere rechtliche Anforderungen gibt es nicht. Eine Zeremonie ist nicht zwingend, kann aber gewünscht sein.

Viele lokale Behörden bieten eine Zeremonie zusätzlich zur Unterschrift des Lebenspartnerschaftsdokuments an, sind aber nicht dazu verpflichtet.

Bei der Unterzeichnung des civil partnership schedule ist eine religiöse Zeremonie nicht erlaubt.


Wenn Sie eine Zeremonie möchten und die lokale Behörde dies ablehnt

  • Finden Sie ein Standesamt in einer anderen lokalen Behörde, um den civil partnership schedule zu unterschreiben und eine Zeremonie abzuhalten.

  • Suchen Sie andere genehmigte Veranstaltungsorte, um zu unterschreiben und eine Zeremonie zu veranstalten.

  • Organisieren Sie nach der Unterzeichnung im Standesamt eine Zeremonie an einem anderen Ort.


Kosten der Registrierung

Für die Absichtserklärung und die Registrierung fallen Gebühren an. Diese variieren je nach Ort der Registrierung. Kontaktieren Sie den Veranstaltungsort für Details.

Bei der Registrierung erhalten Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde, für die ebenfalls Gebühren erhoben werden. Gebühreninformationen finden Sie auf der GOV.UK Webseite.


Besondere Regelungen für Hausgebundene

Hausgebundene Personen gelten als solche, wenn ein Arzt bescheinigt, dass Sie wegen Krankheit oder Behinderung mindestens drei Monate nicht bewegt werden sollen.

Das Verfahren für Hausgebundene entspricht dem üblichen, mit folgenden Ausnahmen:

  • Es muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden, die nicht älter als 14 Tage vor der Absichtserklärung ist und auf einem Formular des Standesamts erfolgt.

  • Die Frist zur Registrierung nach Ablauf der 28 Tage beträgt nur drei Monate statt zwölf.


Besondere Regelungen für Schwerkranke

Für schwerkranke Personen, deren Genesung nicht erwartet wird, gelten erleichterte Regeln, um den Prozess zu beschleunigen:

  • Die 28-tägige Frist zwischen Absichtserklärung und Registrierung entfällt.

  • Nur eine Person muss die Absichtserklärung abgeben.

  • Ein Nachweis über die schwere Krankheit und die Unbeweglichkeit der betroffenen Person ist erforderlich.


Wenn Sie oder Ihr Partner aus dem Ausland kommen

Sie benötigen kein Visum, um nach Großbritannien zu kommen, um eine Absichtserklärung abzugeben oder zu heiraten, wenn Sie:

  • britischer oder irischer Staatsbürger sind,

  • unbefristeten Aufenthalt in Großbritannien haben,

  • einen Status im Rahmen des EU Settlement Scheme besitzen,

  • sich bis zum 30. Juni 2021 für das EU Settlement Scheme beworben haben,

  • sich bereits mit einem Visum, das länger als 6 Monate gültig ist, im Vereinigten Königreich aufhalten.


Wenn Sie ein Visum benötigen

Die Art des Visums hängt von Ihrem Herkunftsland und der Dauer Ihres Aufenthalts im Vereinigten Königreich ab.

Informationen zu benötigten Visa für eine Heirat im Vereinigten Königreich finden Sie auf GOV.UK.


Informationsweitergabe an das Innenministerium (Home Office)

Bei Abgabe der Absichtserklärung informiert das Standesamt das Innenministerium über Sie, z.B. Herkunftsland.

Das Innenministerium kann Fragen zu Ihnen oder Ihrer Beziehung stellen – in diesem Fall kann es bis zu 70 Tage dauern, bevor Sie heiraten dürfen.

Wenn das Innenministerium der Ansicht ist, dass Ihre Beziehung nicht echt ist und Sie nur heiraten, um im Vereinigten Königreich zu bleiben, kann es die Genehmigung verweigern.

Wenn das Innenministerium Ihre Absichtserklärung ablehnt, können Sie im Vereinigten Königreich nicht heiraten. In diesem Fall können Sie eine spezialisierte Beratung zum Thema Einwanderung in Anspruch nehmen.


Anerkennung von Partnerschaften, die im Ausland geschlossen wurden

Manche Paare haben bereits im Ausland eine zivile Partnerschaft, eingetragene Partnerschaft oder häusliche Partnerschaft geschlossen.

Diese Partnerschaften können im Vereinigten Königreich automatisch als zivile Partnerschaften anerkannt werden, sodass eine erneute Registrierung nicht erforderlich ist. Voraussetzung ist, dass Sie, Ihr Partner und Ihre ausländische Partnerschaft bestimmte Bedingungen erfüllen.

Mehr Informationen zur Anerkennung ausländischer Partnerschaften finden Sie auf GOV.UK.


Beendigung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

Nach der Registrierung kann eine Lebenspartnerschaft nur beendet werden, wenn einer der Partner stirbt oder durch gerichtlichen Antrag aufgelöst wird.

Eine gerichtliche Auflösung ist erst möglich, wenn die Partnerschaft mindestens ein Jahr bestanden hat.

Informationen zur Beendigung einer Lebenspartnerschaft finden Sie auf GOV.UK.


Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe

Gleichgeschlechtliche Paare, die ihre Lebenspartnerschaft in England oder Wales registriert haben, können diese in eine Ehe umwandeln. Andersgeschlechtliche Paare können das nicht.


Wie wird eine Lebenspartnerschaft in eine Ehe umgewandelt?

Es gibt zwei Möglichkeiten:

  1. Ein einfaches Verwaltungsverfahren, genannt „Standard-Umwandlung“.

  2. Ein zweistufiges Verfahren, bei dem die Umwandlung von einer Zeremonie begleitet werden kann.


Standard-Umwandlungsverfahren
  • Sie beide nehmen an einem Termin beim Standesamt teil.

  • Sie müssen folgende Nachweise vorlegen:

    • Name und Geburtsdatum (aktueller Reisepass oder Geburtsurkunde),

    • Adresse (aktuelle Steuer- oder Versorgungsrechnung),

    • Original Lebenspartnerschaftsurkunde.

  • Sie unterschreiben eine rechtsverbindliche Erklärung, dass Sie Ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln wollen und als rechtmäßiger Ehemann bzw. Ehefrau Ihres Partners gelten möchten.

  • Sie können die Erklärung einander vorlesen, wenn Sie möchten.

  • Ihre Ehe wird eingetragen und Sie erhalten eine Heiratsurkunde.


Umwandlung mit anschließender Zeremonie
  • Dieses Verfahren findet an Orten statt, an denen gleichgeschlechtliche Paare heiraten können, z.B.:

    • Standesämter,

    • genehmigte Veranstaltungsorte,

    • religiöse Gebäude, die für gleichgeschlechtliche Eheschließungen registriert sind, sofern unmittelbar nach der Umwandlung eine Zeremonie stattfinden soll,

    • Veranstaltungsorte, an denen eine Zeremonie nach jüdischem Glauben der Gesellschaft der Freunde folgt.

  • Auch hier müssen Sie persönlich erscheinen und dieselben Nachweise erbringen wie beim Standardverfahren.

  • Sie unterschreiben die Erklärung und können diese einander vorlesen.

  • Danach findet die Zeremonie statt.

  • Nach der Zeremonie wird die Ehe registriert und eine Heiratsurkunde ausgestellt, die abgeholt oder zugesandt werden kann.


Besondere Verfahren für bestimmte Gruppen

Für Hausgebundene, Inhaftierte oder Schwerkranke gelten besondere Umwandlungsverfahren. Informationen erhalten Sie bei Ihrem örtlichen Standesamt.


Gebühren

Die Gebühr für die Standard-Umwandlung beträgt 45 Pfund.

Diese Dienstleistung ist kostenlos, wenn Sie Ihre Lebenspartnerschaft vor dem 29. März 2014 eingegangen sind und diese vor dem 10. Dezember 2015 in eine Ehe umwandeln.

Für zusätzliche Zeremonien fallen weitere Gebühren an, die im ersten Jahr um 45 Pfund reduziert werden.


Weitere Informationen

Mehr Details finden Sie auf der Webseite von Stonewall: www.stonewall.org.uk