Einstellung und Menschen mit Behinderungen

Personalbeschaffung und Menschen mit Behinderung

Stellenanforderungen
Die Stellenbeschreibung (oder „Anforderungsprofil“) darf Menschen mit Behinderung nicht von einer Bewerbung ausschließen.
Einige Stellen können jedoch eine wesentliche Anforderung haben, die nicht durch eine angemessene Vorkehrung ausgeglichen werden kann.

Beispiele
– Eine Stelle als Kleintransporterfahrer verlangt, dass die Person fahren kann. Das kann einige Menschen mit Behinderung ausschließen, ist aber ein wesentliches Element der Stelle.
– Ein Unternehmen sucht jemanden mit gelegentlichen Dienstreisen. Da Reisen mit der Bahn möglich ist, sollte das Anforderungsprofil keinen Führerschein vorsehen.

Wenn Sie eine/n Bewerber/in mit Behinderung ablehnen, muss die Entscheidung auf der Leistung im Vorstellungsgespräch basieren und nicht darauf, dass keine angemessenen Vorkehrungen erforderlich sind.