Eine Schadensmeldung bei Ihrer Versicherung machen

Wenn Sie eine Versicherung abgeschlossen haben und etwas passiert, müssen Sie möglicherweise einen Anspruch geltend machen.

Diese Seite erklärt, was Sie beachten sollten, bevor Sie Ihren Versicherer kontaktieren, und was zu tun ist, wenn jemand gegen Sie einen Anspruch geltend macht.

Einen Anspruch geltend machen
Wenn Sie einen Anspruch geltend machen müssen, kontaktieren Sie Ihren Versicherer so schnell wie möglich und bitten Sie um ein Schadensformular. Dieses kann Ihnen oft per E-Mail zugesendet werden, um den Vorgang zu beschleunigen. Füllen Sie das Formular sorgfältig aus und bewahren Sie eine Kopie für sich auf.

Die Association of British Insurers bietet unter www.abi.org.uk weitere Informationen zu Überschwemmungen und Versicherungen.

Prüfen Sie vor dem Einreichen Ihres Anspruchs Folgendes:

  • Befinden Sie sich innerhalb der Fristen für die Schadensmeldung?

  • Sind die beanspruchten Schäden versichert?

  • Wie hoch ist der Selbstbehalt (Excess)? Wenn der Anspruch unter diesem Betrag liegt, lohnt sich eine Meldung möglicherweise nicht.

  • Lesen Sie das Kleingedruckte in den Bedingungen – gibt es Ausschlüsse?

  • Handelt es sich um eine Neuwert- oder Zeitwertversicherung? Bei Zeitwertversicherung erhalten Sie für Gegenstände weniger als der Neupreis, da Abnutzung abgezogen wird.

Fügen Sie Kopien aller Unterlagen bei, die Ihren Anspruch unterstützen, einschließlich Quittungen oder ärztlicher Atteste. Bewahren Sie die Originale gut auf, falls Rückfragen oder Ablehnungen erfolgen.

Ihr Versicherer kann fragen, ob Sie weitere Versicherungen haben, die den Schaden abdecken könnten, z. B. Hausratversicherung. Informieren Sie ihn darüber.

Übertreiben Sie Ihren Anspruch nicht, da dies zur Ablehnung führen kann.

Bei großen Ansprüchen kann es sinnvoll sein, einen Schadensregulierer (Loss Assessor) zu beauftragen, der Sie bei der Vorbereitung unterstützt und Wertgutachten organisiert. Einen solchen finden Sie online.

Müssen Sie einen Anspruch geltend machen?
Sie sind nicht verpflichtet, einen Anspruch einzureichen, auch wenn Sie dazu berechtigt sind. Bei kleinen Beträgen kann es sinnvoll sein, darauf zu verzichten, da Ihre zukünftigen Prämien sonst stärker steigen könnten.

Es ist jedoch ratsam, einen Anspruch zu stellen, wenn jemand verletzt wurde. Personenschäden können teuer sein und langfristige gesundheitliche Folgen haben.

Selbst wenn Sie keinen Anspruch geltend machen wollen, müssen Sie Ihren Versicherer über den Vorfall informieren. Unterlassen Sie dies nicht, da es später zu Problemen kommen kann.

Jemand macht einen Anspruch gegen Sie geltend
Wenn Sie erfahren, dass jemand gegen Sie einen Anspruch stellt, informieren Sie umgehend Ihren Versicherer und senden Sie alle erhaltenen Unterlagen. Geben Sie keine Schuld zu, bevor Sie mit Ihrem Versicherer gesprochen haben. Dies nennt man Haftungsanerkennung.