Geburt registrieren

 

Übersicht

Alle Geburten in England, Wales und Nordirland müssen innerhalb von 42 Tagen registriert werden.

Registrierung im örtlichen Standesamt oder im Krankenhaus vor Verlassen durch die Mutter.

Kann an diesem Ort nicht registriert werden, kann ein anderes Standesamt die Daten weiterleiten.

Unterschiedliche Regeln für Scotland, Northern Ireland und Auslandsregistrierungen.

Benötigte Angaben:

– Ort und Datum der Geburt

– Name, Nachname und Geschlecht des Kindes

– Namen, Nachnamen und Adresse der Eltern

– Geburtsort und -datum der Eltern

– Datum der Heirat oder Partnerschaft der Eltern

– Berufe der Eltern

– Mädchenname der Mutter

Je nach Situation sind nicht alle Angaben erforderlich.

Was mitzubringen ist:

Mindestens ein Ausweisdokument:

– Reisepass

– Geburtsurkunde

– Deed Poll

– Führerschein

– Adressnachweis (z. B. Nebenkostenrechnung)

– Council Tax-Rechnung

– Ehe- oder Partnerschaftsurkunde

Das Kinder-‘rote Buch’ kann verlangt werden.

Alleinige Anmeldung benötigt eventuell Vaterschaftsnachweis des anderen Elternteils.

Nach der Registrierung:

Kindergeld und Child Tax Credit können beantragt werden.

Quelle:

https://www.gov.uk/register-birth