Eine Geburt im Ausland registrieren
Sie müssen die Geburt Ihres Kindes gemäß den Vorschriften des Landes, in dem es geboren wurde, registrieren lassen. Sie erhalten eine örtliche Geburtsurkunde.
Diese Geburtsurkunde sollte im Vereinigten Königreich akzeptiert werden, z. B. für einen Reisepassantrag oder zur Einschreibung in eine Schule oder beim Arzt.
Ist sie nicht auf Englisch, müssen Sie eine beglaubigte Übersetzung anfertigen lassen.
Geburt bei den UK-Behörden registrieren (optional)
Wurde das Kind am oder nach dem 1. Januar 1983 geboren, können Sie zusätzlich die Geburt bei den UK-Behörden registrieren lassen. Dies ist optional:
– Die Geburt wird im General Register Office oder bei National Records of Scotland eingetragen.
– Sie können eine konsularische Geburtszeitschriftbestätigung bestellen – dies belegt die Registrierung bei den UK-Behörden.
Sie können weiterhin einen UK-Reisepass beantragen, auch wenn Sie die Geburt nicht in UK registrieren lassen.
Gebühren
Die Registrierung einer Geburt bei den UK-Behörden kostet £150. Eine konsularische Geburtsbestätigung kostet £50 pro Stück.
Zurücksendung der Dokumente: Versandkosten zwischen £5 und £25, je nach Land.
Bearbeitungszeit
Dauert in der Regel mindestens 5 Arbeitstage zuzüglich Versand. Das Overseas Registration Team informiert Sie, falls weitere Nachweise benötigt werden und es länger dauert.
Online beantragen
Verwenden Sie diesen Service, um eine Geburt im Ausland bei den UK-Behörden zu registrieren. Der Service ist optional.
Quelle:
https://www.gov.uk/register-birth-abroad