Eine einstweilige Verfügung beantragen, wenn Sie Opfer häuslicher Gewalt sind
Überblick
Sind Sie Opfer häuslicher Gewalt, können Sie eine ‚Injunction‘ beantragen. Eine Injunction ist eine gerichtliche Anordnung, die:
- Sie oder Ihr Kind vor Gewalt oder Drohungen schützt – ‚Non-Molestation Order‘
- regelt, wer im Familienheim leben oder das Grundstück betreten darf – ‚Occupation Order‘
- Sie vor allen Formen häuslicher Gewalt schützt – ‚Domestic Abuse Protection Order‘ (DAPO)
Eine DAPO können Sie nur beantragen, wenn die Schutzperson gewöhnlich in Devon, Cornwall, Cleveland, Stockton-on-Tees oder Nordwales lebt. Erfahren Sie hier wie.
Die genannte Person kann bei Verstoß festgenommen werden.
Läuft die Anordnung aus und Sie benötigen weiter Schutz, können Sie Verlängerung beantragen.
Für den Antrag wird keine Gebühr erhoben, Sie können jedoch für Rechtsberatung zahlen. Prozesskostenhilfe ist möglich.
Beratung erhalten Sie auch bei Wohltätigkeitsorganisationen wie Women’s Aid, Refuge, Victim Support oder National Centre for Domestic Violence.
Bei unmittelbarer Gefahr rufen Sie 999 an.