Eine Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregistrierung korrigieren

 

 

Korrektur der Registrierung einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft

Welche Korrekturen möglich sind

Sie können eine Korrektur beantragen, wenn die Angaben im Register falsch sind, z. B. ein Fehler bei der Angabe des Berufs eines Elternteils.

Sie können keine Korrektur beantragen, um neue Informationen aufzunehmen, wenn sich die Umstände nach der Eheschließung ändern.

Erkundigen Sie sich beim Standesamt, ob der Fehler im Originalregister oder auf der Urkunde gemacht wurde.