Wenn Sie bei einem Verkehrsunfall verletzt wurden oder Ihr Fahrzeug beschädigt wurde und Sie keine Schuld tragen, kann es sein, dass sich die gegnerische Versicherung direkt an Sie wendet, um den Schaden ohne Einschaltung eines Anwalts zu regulieren. Dies nennt man „Direktregulierung“ oder „Drittschadenregelung“.
Versicherer dürfen dies rechtlich tun. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass Sie auf diese Weise keine Einigung eingehen müssen – und dass die gegnerische Versicherung nicht in Ihrem besten Interesse handelt.
Diese Seite erklärt, worüber Sie nachdenken sollten, bevor Sie ein direktes Angebot einer anderen Versicherung annehmen.
Überprüfen Sie Ihre Hausratversicherung – möglicherweise ist dort eine Rechtsschutzversicherung enthalten.
Wenn Sie verletzt oder traumatisiert sind, fühlen Sie sich möglicherweise verletzlich. Ein Angebot der gegnerischen Versicherung kann verlockend erscheinen, um weiteren Stress oder Verzögerungen zu vermeiden – aber das könnte nicht in Ihrem besten Interesse sein.
Bevor Sie ein Angebot annehmen, denken Sie an Folgendes:
Sie müssen kein Angebot annehmen. Es kann niedriger sein als das, was Ihnen mit einem Anwalt oder vor Gericht zugesprochen würde.
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Sie haben bis zu drei Jahre nach dem Unfall Zeit, eine Entschädigungsklage einzureichen.
Wenn Sie verletzt wurden, holen Sie eine vollständige medizinische Untersuchung ein, um die Verletzungen und deren Auswirkungen einschätzen zu lassen.
Wenn Ihnen eine Zahlung angeboten oder etwas zur Unterschrift vorgelegt wird, vergewissern Sie sich, wofür genau das ist.
Sie sind nicht verpflichtet, den Anwalt zu akzeptieren, den die Versicherung empfiehlt – Sie können jederzeit einen eigenen Rechtsbeistand beauftragen.
Wenden Sie sich an Ihre eigene Versicherung – viele bieten eine Rechtsberatung für Kunden an (nachzusehen in Ihren Unterlagen oder auf der Website).
Sie können auch einen Anwalt aufsuchen, müssen aber die Kosten dafür selbst tragen. Eine Suche nach Anwälten bietet die Website der Rechtsanwaltskammer.
Falls Sie sich keinen Anwalt leisten können, könnte eine kostenlose Rechtsberatung bei einer LawWorks-Klinik infrage kommen.
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Sie unter Druck gesetzt oder unfair behandelt werden, können Sie bei der Versicherung Beschwerde einlegen. Kontaktinformationen finden Sie auf der Website oder in der erhaltenen Korrespondenz.
Weitere Hinweise zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Website der Financial Conduct Authority (FCA).
FCA-Verbraucher-Hotline:
Telefon: 0800 111 6768 (kostenfrei) oder 0300 500 8082
Typetalk: 18001 0800 111 6768
Mo–Fr: 8–18 Uhr (ausgenommen Feiertage), Sa: 9–13 Uhr
E-Mail: consumer.queries@fca.org.uk
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