Ehen und eingetragene Lebenspartnerschaften in England und Wales
Prüfen Sie, ob Sie heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen können
In England und Wales können Sie heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen, wenn Sie:
– 18 Jahre oder älter sind
– nicht bereits verheiratet oder in einer Partnerschaft sind
– nicht nah verwandt sind
Gleichgeschlechtliche Paare können in England und Wales eine Partnerschaft in eine Ehe umwandeln.
Für folgende Orte gelten andere Regeln:
– Scotland
– Northern Ireland
– außerhalb des Vereinigten Königreichs
Wenn Sie oder Ihr Partner außerhalb des UK oder Irlands leben, benötigen Sie möglicherweise ein Visum zur Eheschließung im UK.
Quelle: