Sie zahlen Ihre Wasserrechnung entweder nach einem festen Tarif oder basierend auf der tatsächlich gemessenen Wassermenge mit einem Wasserzähler.
Diese Seite erklärt, wie Sie berechnet werden, wenn Sie keinen Wasserzähler haben, und was Sie tun können, wenn Sie Fragen zu den Gebühren haben.
Wasserrechnung bezahlen
Wenn Sie ohne Zähler bezahlen, erwartet das Wasserunternehmen eine Vorauszahlung. Wenn Sie denken, dass Ihre Rechnung falsch ist, sollten Sie sich an Ihr Wasserunternehmen wenden. Überprüfen Sie vorher:
Ob die Rechnung auf Ihren Namen läuft, besonders wenn Sie gerade umgezogen sind und eventuell für Wasser des Vorbewohners zahlen
Ob die Abrechnungsperiode normal ist und nicht aus irgendeinem Grund länger als üblich
Ob die Rechnung geschätzt wurde. Schätzungen basieren manchmal auf vorherigem hohem Wasserverbrauch
Ob Sie vielleicht alte Rechnungen noch abzahlen
Wie wird Ihre Wasserrechnung berechnet?
Ohne Wasserzähler zahlen Sie eine ungemessene Gebühr, die meist aus einer Grundgebühr und einer variablen Gebühr besteht.
Diese ungemessene Gebühr kann auf Folgendem basieren:
Pauschalgebühr
Bemessene Volumengebühr
Dem Einheitswert der Immobilie
Pauschalgebühr
Einige Wasserunternehmen erheben für alle, unabhängig vom Wohnort und der Immobilie, eine Pauschalgebühr.
Bemessene Volumengebühr
Diese basiert meist auf Größe und Typ der Immobilie oder der Anzahl der Bewohner. Sie kann als Alternative zum Zähler angeboten werden, wenn Sie einen angefordert haben, aber keiner eingebaut werden kann.
Gebühren basierend auf dem Einheitswert der Immobilie
Vor April 1990 erhielt jede Immobilie in England und Wales einen Einheitswert, der auf dem Mietwert basierte. Manche Wasserrechnungen berechnen sich als Prozentsatz dieses Einheitswerts. Der Betrag variiert je nach Wasserunternehmen.
Einheitswert der Immobilie anfechten
Wenn Ihre Rechnung auf dem Einheitswert basiert und sich Ihre Immobilie seit der Bewertung stark verändert hat, können Sie Widerspruch einlegen. Der Einheitswert kann nicht neu bewertet werden. Sie können jedoch einen Wasserzähler einbauen lassen oder eine Festgebühr verlangen, basierend auf der Gemeindesteuerklasse oder einem fiktiven Einheitswert.
Ihre Immobilie könnte sich stark verändert haben, z. B. wenn sie früher mehrere Wohnungen war und jetzt ein Haus ist, oder in kleinere Häuser oder Wohnungen aufgeteilt wurde.
Als Faustregel gilt: Wenn weniger Personen als Schlafzimmer in der Immobilie wohnen, zahlen Sie mit einem Zähler wahrscheinlich weniger als nach dem Einheitswert.
Lisson Grow,
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