Zunächst sollten Sie prüfen, ob Sie Anspruch auf Universal Credit haben.
Wenn Sie anspruchsberechtigt sind, müssen Sie sich in der Regel online auf GOV.UK für Universal Credit bewerben. Anschließend erhalten Sie ein Online-Konto, mit dem Sie den Antrag stellen und Ihren Anspruch aktuell halten.
Für die Erstellung eines Online-Kontos benötigen Sie eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer.
Wie Sie eine E-Mail-Adresse erhalten, erfahren Sie auf der Webseite von Which?.
Wenn Sie sich erneut für Universal Credit bewerben, müssen Sie möglicherweise nicht den gesamten Antrag erneut durchlaufen. Erfahren Sie mehr über die erneute Beantragung von Universal Credit.
In der Regel ist es am besten, sich so früh wie möglich für Universal Credit zu bewerben, damit Sie Ihre erste Zahlung schneller erhalten.
Sie sollten vor der Bewerbung prüfen, ob Sie für Universal Credit berechtigt sind.
Wenn Sie nicht berechtigt sind, kann die Bewerbung um Universal Credit Ihren Aufenthaltstitel im Vereinigten Königreich beeinträchtigen.
Universal Credit ersetzt sechs sogenannte „Legacy Benefits“:
Housing Benefit (Wohngeld)
Einkommenbezogene Employment and Support Allowance (ESA)
Einkommenabhängige Arbeitslosengeldleistungen (Jobseeker’s Allowance, JSA)
Child Tax Credits (CTC)
Working Tax Credits (WTC)
Income Support (Einkommensunterstützung)
Sie müssen möglicherweise zu Universal Credit wechseln, wenn sich Ihre Situation ändert, z. B. wenn Sie sich von Ihrem Partner trennen oder in einen anderen Verwaltungsbezirk ziehen.
Außerdem kann es sein, dass Sie zu Universal Credit wechseln müssen, wenn Sie ein Schreiben vom Department for Work and Pensions (DWP) erhalten, das Sie auffordert, bis zu einem bestimmten Datum Universal Credit zu beantragen.
Sie können auch dann zu Universal Credit wechseln, wenn keine dieser Situationen eingetreten ist, aber es ist wichtig, dies sorgfältig zu überlegen. Wenn Sie Universal Credit beantragen, erhalten Sie möglicherweise weniger Geld. Alle bisher bezogenen Legacy Benefits werden beendet und Sie können in Zukunft nicht mehr zu ihnen zurückkehren.
Weitere Informationen zum Wechsel von anderen Leistungen zu Universal Credit finden Sie hier.
Wenn Sie ein Schreiben vom DWP erhalten haben, in dem Sie aufgefordert werden, bis zu einem bestimmten Datum Universal Credit zu beantragen (sog. „Migration Notice“), sollten Sie bis zu diesem Datum einen Antrag stellen.
Wenn Sie auf eine Zahlung warten, sprechen Sie mit einem Berater. Dieser kann Ihnen helfen, den besten Zeitpunkt für Ihren Antrag zu bestimmen.
Wenn das Datum im Schreiben bald ist, ist es wichtig, dass Sie vor diesem Datum einen Antrag stellen. Lesen Sie, was zu tun ist, wenn Sie eine Migration Notice erhalten haben.
Wenn Sie keine Migration Notice erhalten haben, sollten Sie warten, bis Sie Ihren letzten Lohn oder eventuell Urlaubsgeld erhalten haben.
Wenn Sie nach Antragstellung bezahlt werden, zählt dieses Geld als Einkommen – das bedeutet, Ihre erste Universal Credit-Zahlung wird geringer ausfallen.
Wenn Sie nur auf eine Abfindung warten, sollten Sie so bald wie möglich beantragen, da Abfindungen nicht als Einkommen zählen. Abfindungen wirken sich nur aus, wenn Ihr gesamtes Vermögen dadurch über 6.000 Pfund steigt.
Wenn Sie auf Ihre letzte Zahlung vom Arbeitgeber warten und dringend Geld benötigen, sprechen Sie vor Antragstellung mit einem Berater.
Eventuell können Sie Universal Credit telefonisch beantragen oder – in Ausnahmefällen – eine persönliche Beratung zu Hause erhalten.
Diese Möglichkeiten stehen nur in bestimmten Fällen offen, z. B. wenn Sie:
keinen regelmäßigen Internetzugang haben
unsicher im Umgang mit Computer oder Smartphone sind
Sehprobleme haben
eine langfristige körperliche Behinderung oder psychische Erkrankung haben, die eine Online-Antragstellung verhindert
körperliche Einschränkungen haben, die die Nutzung von Computer oder Smartphone unmöglich machen
nicht lesen oder schreiben können
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie telefonisch oder per Hausbesuch beantragen können, sprechen Sie mit einem unserer Berater.
Um telefonisch einen Antrag zu stellen oder einen Hausbesuch zu arrangieren, rufen Sie die Universal Credit-Hotline an. Sie können sich auch vertreten lassen. Im Telefonmenü wählen Sie „Universal Credit queries“.
Telefon: 0800 328 5644
Telefon (Walisisch): 0800 328 1744
Texttelefon: 0800 328 1344
Relay UK – wenn Sie am Telefon nicht hören oder sprechen können, können Sie über Relay UK schreiben: 18001 gefolgt von 0800 328 5644
Relay UK funktioniert mit App oder Texttelefon und ist kostenfrei. Anleitungen finden Sie auf der Relay UK-Webseite.
Video-Relay – für Nutzer der British Sign Language (BSL).
Anleitungen finden Sie auf YouTube.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr.
Anrufe sind mobil und Festnetz kostenfrei.
Teilen Sie dem Gesprächspartner mit, warum Sie nicht online beantragen können. Es folgen Fragen zur Prüfung Ihrer Berechtigung, bevor der Antrag weiter bearbeitet wird.
Das Jobcenter und das DWP halten Kontakt via:
SMS
Telefon
Brief
Persönlichen Besuch
Bei der Antragstellung wird abgefragt, welcher Weg Ihnen am besten passt.
Sie müssen Ihren Universal Credit-Antrag online auf GOV.UK stellen.
Geben Sie zuerst Ihre Postleitzahl ein. Wenn Sie keine Adresse haben, geben Sie die Postleitzahl Ihres nächstgelegenen Jobcenters ein.
Die Adresse Ihres nächstgelegenen Jobcenters finden Sie auf GOV.UK.
Sie müssen einen gemeinsamen Antrag stellen, wenn Sie mit Ihrem Partner zusammenleben und:
verheiratet sind
eingetragene Partner sind
als Paar zusammenleben
Wenn Ihr Partner nicht berechtigt ist, Universal Credit zu erhalten, sollten Sie trotzdem einen gemeinsamen Antrag stellen, da das DWP beide Einkommen wissen muss. Das DWP wird den Antrag später auf einen Einzelantrag ändern, sodass Sie oder Ihr Partner wie eine alleinstehende Person bezahlt werden.
Sie dauerhaft von Ihrem Partner getrennt sind – auch wenn Sie weiterhin im selben Haushalt leben
Sie mindestens sechs Monate vorübergehend getrennt waren
Sie mindestens sechs Monate vorübergehend getrennt sein werden
Während des Antrags werden Sie gefragt, ob Sie mit Ihrem Partner zusammenleben. Wenn ja, erhalten Sie einen „Verknüpfungscode“. Ihr Partner sollte diesen Code bei der Kontoerstellung eingeben, um die Konten zu verknüpfen und den Antrag zu einem gemeinsamen Antrag zu machen.
Es ist nicht wichtig, wer das Konto zuerst erstellt.
Sie können sich beide separat bei Ihren Konten anmelden.
Sie müssen einen Benutzernamen und ein Passwort erstellen, die Sie für die Anmeldung bei Ihrem Universal Credit-Konto verwenden.
Es ist wichtig, dass niemand ohne Ihre Erlaubnis Zugriff auf Ihr Konto hat. Wenn Sie einen gemeinsamen Antrag stellen, sollten Sie Benutzernamen und Passwort nicht mit Ihrem Partner teilen.
Erstellen Sie ein sicheres und gut merkbares Passwort. Tipps finden Sie auf GOV.UK.
Bewahren Sie Benutzernamen und Passwort nicht schriftlich auf, sondern merken Sie sich diese.
Sie müssen Sicherheitsfragen beantworten, z. B. „Wo sind Sie geboren?“ oder „Wie hieß die Straße, in der Sie aufgewachsen sind?“. Jedes Mal bei der Anmeldung wird eine dieser Fragen gestellt.
Wenn Sie zustimmen, erhalten Sie bei jeder Anmeldung oder Nutzung eines neuen Geräts einen Einmalcode auf Ihr Mobiltelefon, den Sie eingeben müssen.
Bewahren Sie diese sicher auf; sie wird benötigt, falls Sie Ihr Passwort neu erstellen müssen.
Sie benötigen eine E-Mail-Adresse und Telefonnummer, damit das DWP Sie kontaktieren kann.
Wählen Sie die E-Mail-Adresse und Telefonnummer, die Sie am häufigsten nutzen.
Sie werden gefragt, wie Sie kontaktiert werden möchten – per E-Mail oder SMS. Wählen Sie die bevorzugte Kontaktmethode. Anschließend sendet das DWP einen Code an Ihre E-Mail-Adresse.
Wenn Sie noch keine E-Mail haben, prüfen Sie Ihren Spam- oder Junk-Ordner.
Nach Eingabe wählen Sie „Make a claim“.
Nachdem Sie Ihr Konto eingerichtet haben, müssen Sie Fragen zu Ihrer Situation beantworten – dies wird „To-Do-Liste“ genannt. Es ist ratsam, dies so bald wie möglich zu erledigen, sonst könnte sich Ihre erste Zahlung verzögern.
Möglicherweise können Sie von Ihrer örtlichen Behörde Hilfe erhalten oder ein zinsloses Darlehen von der Regierung bekommen. Erfahren Sie, wie Sie zusätzliche Unterstützung erhalten.
Wenn Sie ein Kind unter 14 Jahren oder ein behindertes Kind haben, sollte Ihre örtliche Behörde Ihnen helfen. Sie können essentielle Lebenshaltungskosten übernehmen oder Wohnraum für Sie finden. Finden Sie Ihre örtliche Behörde auf GOV.UK.
Lisson Grow,
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