Am 18. Februar 2024 kündigte die britische Regierung die Einführung des Ukraine Permission Extension Scheme (UPE) an.
Wenn Sie ein ukrainischer Staatsangehöriger oder ein Familienangehöriger eines ukrainischen Staatsangehörigen sind und sich bereits mit einer gültigen Erlaubnis im Rahmen eines der Ukraine-Schemes im Vereinigten Königreich aufhalten, können Sie berechtigt sein, einen Antrag auf UPE zu stellen, um Ihren Aufenthalt um weitere 18 Monate zu verlängern.
Die Antragstellung ist kostenlos. Sie können jetzt online einen Antrag stellen.
Um einen Antrag auf das UPE-Scheme zu stellen, müssen Sie bereits eine Erlaubnis im Rahmen eines der folgenden Ukraine-Schemes erhalten haben:
Ukraine Sponsorship Scheme (Homes for Ukraine)
Ukraine Family Scheme
Ukraine Extension Scheme
Unter bestimmten Umständen können Sie auch dann berechtigt sein, einen Antrag auf das UPE-Scheme zu stellen, wenn Ihnen auf andere Weise eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde.
Zusätzlich müssen Sie:
sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im Vereinigten Königreich befinden
seit der Erteilung Ihrer Erlaubnis oder seit Ihrer Ankunft im Vereinigten Königreich mit Erlaubnis im Rahmen eines Ukraine-Schemes durchgehend im Vereinigten Königreich (einschließlich Guernsey, Jersey und Isle of Man) gelebt haben
Wenn Sie kein ukrainischer Staatsangehöriger sind, aber als Partner einen Antrag stellen, müssen Sie in der Regel weiterhin in einer anerkannten Beziehung mit einem ukrainischen Staatsangehörigen leben.
Sie können für Ihr Kind einen Antrag im Rahmen des UPE stellen, wenn es nach dem 18. März 2022 im Vereinigten Königreich geboren wurde und ein Elternteil ukrainischer Staatsangehöriger ist, der eine gültige Aufenthaltserlaubnis im Rahmen eines Ukraine-Schemes besitzt.
Sie dürfen nur dann einen Antrag stellen, wenn Ihre aktuelle Aufenthaltserlaubnis noch 28 Tage oder weniger gültig ist.
Stellen Sie den Antrag zu früh, wird er möglicherweise abgelehnt. In diesem Fall müssen Sie warten, bis Ihre Erlaubnis noch 28 Tage oder weniger gültig ist.
Sie müssen Ihren Antrag vor Ablauf Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis stellen.
Stellen Sie den Antrag zu spät, verlieren Sie bis zur Entscheidung über den verspäteten Antrag Ihr Recht auf Arbeit, Wohnen und Sozialleistungen. Bereits ausgezahlte Leistungen müssen unter Umständen zurückgezahlt werden.
Es ist wichtig, dass Sie das Ablaufdatum Ihrer aktuellen Erlaubnis kennen. Melden Sie sich in Ihrem UKVI-Konto an, um dies zu überprüfen.
Vor der Antragstellung müssen Sie sicherstellen, dass:
Sie ein UKVI-Konto haben und Zugang zu Ihrem eVisa besitzen
Ihr Konto mit den richtigen Identitätsdokumenten (z. B. Reisepass) aktualisiert ist
Sie Ihre abgelaufene Biometric Residence Permit (BRP) bereithalten, falls erforderlich
Sie erst 28 Tage vor Ablauf Ihrer aktuellen Erlaubnis den Antrag stellen
Im Antrag müssen Sie:
Ihre Identität nachweisen
bestätigen, dass Sie sich im Vereinigten Königreich befinden
angeben, ob Sie im Rahmen eines Ukraine-Schemes eine Aufenthaltserlaubnis hatten
Informationen zu Ihrer Unterkunft im Vereinigten Königreich bereitstellen
Informationen über eventuelle Aufenthalte außerhalb von UK oder Ukraine seit Erhalt Ihrer Erlaubnis angeben
Wenn Sie kein ukrainischer Staatsangehöriger sind, müssen Sie außerdem Nachweise zu Ihrer Beziehung zu einem ukrainischen Staatsangehörigen einreichen (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde).
Mögliche Nachweise für den Aufenthalt in UK:
Mietvertrag, Hypothekenvertrag, Schreiben des Vermieters
Arbeitsbescheinigung eines Arbeitgebers
Schreiben einer lokalen Behörde (z. B. Schule, Jugendamt)
Bestätigung einer Bildungseinrichtung über Einschreibung und Teilnahme
Kontoauszüge mit regelmäßigen Transaktionen
Rechnungen (Kommunalsteuer, Strom, Gas, Telefon, TV-Lizenz usw.)
Alle Dokumente, die nicht auf Englisch oder Walisisch sind, müssen in beglaubigter Übersetzung eingereicht werden.
Zur Identitätsprüfung benötigen Sie:
Reisepass oder
Biometric Residence Permit (BRP)
Mit einem BRP können bereits gespeicherte biometrische Daten (Fingerabdrücke, Foto) genutzt werden, sodass kein Termin im UKVCAS erforderlich ist.
Falls Sie kein BRP besitzen, müssen Sie im Visa Application Centre (VAC) in UK Fingerabdrücke und ein Foto abgeben.
Kinder unter 5 Jahren geben nur ein Foto ab.
Wenn Sie keinen gültigen Reisepass haben, können Sie folgende Dokumente nutzen:
kürzlich abgelaufener Reisepass
gültige oder kürzlich abgelaufene ukrainische ID-Karte
Kombination offizieller Dokumente (Führerschein + Geburtsurkunde)
Notfallausweis der ukrainischen Behörden (seit März 2022)
Kinder müssen sich im Vereinigten Königreich mit einem Elternteil, gesetzlichen Vormund, engen Verwandten oder einer verantwortlichen erwachsenen Person befinden.
Zusätzlich erforderlich:
vollständige Geburts- oder Adoptionsurkunde
Nachweis der Identität oder Staatsangehörigkeit der Eltern
Nachweis des Aufenthaltsstatus der Eltern (z. B. Reisepassnummer oder UAN)
Wenn ein Kind bei einem nahen Verwandten (Großeltern, Onkel, Tante, Stiefeltern) lebt, muss zusätzlich die schriftliche Zustimmung der Eltern vorgelegt werden.
Kinder in Obhut der Behörden erhalten in der Regel eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis.
Das UPE soll sicherstellen, dass Personen mit bereits bestehender Aufenthaltserlaubnis unter den Ukraine-Schemes, die weiterhin Schutz benötigen, ihre Erlaubnis verlängern können.
Kurze Abwesenheiten (unter 12 Monate) aus UK oder Ukraine gelten in der Regel nicht als Unterbrechung. Längere Abwesenheiten (über 12 Monate) müssen durch Nachweise über enge Bindungen zu UK belegt werden.
Wenn Sie kein ukrainischer Staatsangehöriger sind, können Sie als:
Partner,
Kind,
Elternteil eines ukrainischen Staatsangehörigen unter 18,
Verlobte(r) oder vorgeschlagener Partner
einen Antrag stellen.
Antrag online stellen, Identität nachweisen, Dokumente hochladen
Entscheidung in der Regel innerhalb von 8 Wochen
Während der Bearbeitung behalten Sie Ihren Status nach Section 3C Leave und gelten nicht als „overstayer“
Wenn Ihr Antrag genehmigt wird:
Ihre Erlaubnis wird um 18 Monate verlängert
Ihr eVisa wird automatisch aktualisiert
Sie dürfen weiter arbeiten, studieren, wohnen und Leistungen beziehen
Ab 2. Juni 2025 können abgelaufene BRP-Karten nicht mehr zur Einreise nach UK genutzt werden – Sie benötigen ein eVisa.
https://www.gov.uk/guidance/ukraine-permission-extension-scheme
https://www.gov.uk/view-prove-immigration-status
https://www.gov.uk/ukvi-account
https://www.gov.uk/ukvcas
https://www.gov.uk/contact-ukvi-inside-outside-uk
https://www.gov.uk/report-error-evisa
https://www.gov.uk/find-an-immigration-adviser
Lisson Grow,
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