Antrag auf eine Geschlechtsanerkennungsurkunde stellen
Einen Antrag auf ein Gender Recognition Certificate stellen
Übersicht
Stellen Sie einen Antrag auf ein Gender Recognition Certificate, wenn Ihr bestätigtes Geschlecht (manchmal „erworbenes Geschlecht“ genannt) im Vereinigten Königreich rechtlich anerkannt werden soll.
Mit einem Certificate können Sie:
– Ihre Geburts- oder Adoptionsurkunde aktualisieren, sofern sie im Vereinigten Königreich registriert wurde
– in Ihrem bestätigten Geschlecht heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen
– Ihre Heirats- oder Partnerschaftsurkunde aktualisieren, sofern sie im Vereinigten Königreich registriert wurde
– Ihr bestätigtes Geschlecht in Ihr Sterbeurkunde eintragen lassen
Dies ändert nicht Ihren rechtlichen Status als Vater oder Mutter eines Kindes.
Die Entscheidung des Supreme Court zum Equality Act beeinflusst den Prozess nicht. Bei Fragen wenden Sie sich an die Equality and Human Rights Commission.
Sie benötigen kein Certificate, um:
– Ihre medizinischen Unterlagen, Beschäftigungsnachweise oder Ihr Bankkonto zu aktualisieren
Sie können nur als Mann oder Frau anerkannt werden. Nicht-binäre Geschlechter werden im Vereinigten Königreich nicht rechtlich anerkannt.
Wenn Sie intersexuell sind oder Variationen in Ihren Geschlechtsmerkmalen haben, benötigen Sie möglicherweise kein Certificate, um Ihre Aufzeichnungen zu korrigieren. Wenden Sie sich an das General Register Office.
General Register Office
Telefon: 0300 123 1837
Texttelefon: 18001 0300 123 1837
Montag bis Freitag, 08:00–20:00
Samstag, 09:00–16:00
Gebühren
Die Antragsgebühr beträgt £5. Bei Bezug von Leistungen oder geringem Einkommen kann eine Gebührenbefreiung beantragt werden.
Je nach erforderlichen Dokumenten können zusätzliche Kosten anfallen.
Bei Erfolg fällt eine zusätzliche Gebühr für eine neue Geburtsurkunde an.
Ablauf nach Antrag
Das Gender Recognition Panel prüft Ihren Antrag innerhalb von 22 Wochen. Das Panel besteht aus Personen mit rechtlichen oder medizinischen Qualifikationen.
Das Panel entscheidet, ob alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind, und kann weitere Informationen anfordern.
Bei Unterstützungsbedarf
Kontaktieren Sie das Verwaltungsteam des Panels.
Dieses Team kann nicht bei Führerschein-, Reisepass- oder Namensänderungen helfen.
Gender Recognition Panel
Telefon: 0300 123 4503
Montag bis Freitag, 09:00–17:00
Informationen zu Anrufkosten erhalten
Weitere Hilfe:
– Wenden Sie sich an Citizens Advice
– Suchen Sie einen Rechtsberater
Bei Fragen zum Gesetz wenden Sie sich an das Cabinet Office.
Hilfe auf Walisisch
Für Anträge auf Walisisch oder Unterstützung wenden Sie sich an die Welsh Language Helpline.
Welsh Language Helpline
Telefon: 0800 212 368
Montag bis Donnerstag, 09:00–17:00
Freitag, 09:00–16:30
Quelle: