Abzüge von Ihren Leistungen zur Begleichung von Schulden und Rechnungen verwalten

Wenn Sie Geld schulden (z. B. Gerichtsgelder, Miete, Gemeindesteuer oder Energiekosten), kann der Betrag direkt von Ihren Leistungen abgezogen werden. Dies wird manchmal „Abzüge durch Dritte“ oder für Gas- und Stromzahlungen „Fuel Direct“ genannt.

 

Verwendbare Leistungen:

– Universal Credit

– einkommensabhängiges Arbeitslosengeld (JSA)

– einkommensabhängiges Arbeits- und Unterstützungsgeld (ESA)

– Income Support

– Pension Credit

 

Wie Abzüge vorgenommen werden

 

Organisationen, denen Sie Geld schulden, können Abzüge von Ihren Leistungen verlangen, wenn sie andere Wege zur Eintreibung versucht haben. Die Zahlstelle stimmt nur dann zu.

 

Wie viel abgezogen wird

 

Solange Sie die Schulden nicht ausgeglichen haben, wird ein fester Betrag abgezogen:

– Universal Credit: 5 % pro Schuld, 10–15 % für Miete.

– Sonstige Leistungen: £4,55 pro Schuld und Woche.

 

Laufende Rechnungen bezahlen

 

Sie können zusätzlich Abzüge für Ihre laufenden Gas-, Strom- oder Wasserrechnungen vereinbaren.

 

Gas und Strom (Fuel Direct)

– Holen Sie die Zustimmung Ihres Versorgers ein.

– Zustimmung kann telefonisch erfolgen.

– Abzüge jederzeit über die Zahlstelle stoppen lassen.

 

Wasserrechnungen

– Ihr Versorger kann Abzüge beantragen.

– Über 15 % erfordern Ihre Zustimmung.

 

Nach Tilgung der Schulden

– Universal Credit: Abzüge enden automatisch.

– Sonstige Leistungen: Abzüge können fortgeführt werden.

 

Bei Unstimmigkeiten

– Universal Credit: über Ihr Online-Konto oder Hotline.

– JSA/ESA/Income Support: Jobcentre Plus.

– Pension Credit: Pension Service Helpline.

 

Quelle: https://www.gov.uk/bills-benefits