Pausen während der Arbeit einlegen

Sie haben höchstwahrscheinlich Anspruch auf Pausen während Ihres Arbeitstages sowie auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten. Die meisten Arbeitnehmer haben Anspruch auf Pausen, aber bei manchen Jobs besteht kein automatisches gesetzliches Recht darauf.

Mehr Informationen über Arbeitnehmer, die keinen Anspruch auf Pausen haben, finden Sie auf GOV.UK.

Für Ihre Pausen müssen Sie möglicherweise nicht bezahlt werden – Ihr Arbeitsvertrag regelt, ob Sie dafür bezahlt werden.


Ausgleichspausen

Eine Ausgleichspause bedeutet, dass Sie die Pause zu einem späteren Zeitpunkt nachholen können. Sie sollte innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach der versäumten Pause genommen werden und so lang sein wie die ursprünglich zustehende Pause.

Anspruch auf Ausgleichspausen haben Sie möglicherweise, wenn Sie:

  • Schichtarbeiter sind

  • In einem Job arbeiten, bei dem stets eine Vertretung vorhanden sein muss, z. B. im Krankenhaus

  • Als Sicherheitskraft tätig sind

Weitere Informationen dazu, wer Anspruch auf Ausgleichspausen hat, finden Sie auf GOV.UK.


Pausen für Arbeitnehmer ab 18 Jahren

Wenn Sie 18 Jahre oder älter sind, haben Sie Anspruch auf:

  • 11 Stunden Ruhezeit zwischen den Arbeitstagen

  • 1 freier Ruhetag pro Arbeitswoche – dieser kann im Durchschnitt auf 2 Wochen verteilt werden, sodass Ihnen in 2 Wochen 2 freie Tage zustehen

Wenn Sie mehr als 6 Stunden am Tag arbeiten, haben Sie Anspruch auf eine ununterbrochene Pause von mindestens 20 Minuten – beispielsweise eine Tee- oder Mittagspause. Diese Pause muss während des Arbeitstages genommen werden und darf nicht nur am Anfang oder Ende der Schicht liegen.

Ihr Vertrag kann Ihnen mehr Pausen zusichern, beispielsweise eine einstündige Mittagspause.


Pausen für Arbeitnehmer über Schulalter, aber unter 18 Jahren

Wenn Sie über Schulalter, aber unter 18 Jahre alt sind, dürfen Sie normalerweise nicht mehr als 8 Stunden täglich oder 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Sie haben in der Regel Anspruch auf:

  • 12 Stunden Ruhezeit zwischen den Arbeitstagen

  • 2 freie Ruhetage pro Woche

Wenn Sie mehr als 4 Stunden und 30 Minuten täglich arbeiten, haben Sie Anspruch auf eine Pause von mindestens 30 Minuten – beispielsweise eine Tee- oder Mittagspause. Diese sollte, wenn möglich, ununterbrochen sein und während des Arbeitstages genommen werden, nicht nur am Anfang oder Ende.

Für Jugendliche über Schulalter unter 18 Jahren gibt es Einschränkungen bei der Nachtarbeit.

Normalerweise dürfen sie nicht arbeiten:

  • Zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr – wenn Ihr Vertrag eine Arbeit nach 22:00 Uhr vorsieht, müssen Sie spätestens um 23:00 Uhr Feierabend machen und frühestens um 7:00 Uhr wieder anfangen

  • Zwischen Mitternacht und 4:00 Uhr

Es gibt Ausnahmen, beispielsweise für Personen, die in Krankenhäusern, der Landwirtschaft, im Einzelhandel, in Hotels, der Gastronomie, Bäckereien, bei Post-/Zeitungsaustragungen oder in Verbindung mit kulturellen, künstlerischen, sportlichen oder Werbeaktivitäten arbeiten.


Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen keine Pausen gewährt

Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen die Ihnen zustehenden Pausen zu gewähren. Wenn dies nicht geschieht, sprechen Sie mit ihm, um das Problem zu klären.

Falls dies nicht hilft, sollten Sie eine schriftliche Beschwerde (Grievance) einreichen. Fragen Sie bei der Personalabteilung (HR) nach, wenn Sie unsicher sind, wie das geht. Außerdem sollten Sie sich von Ihrer Gewerkschaft beraten lassen, falls Sie Mitglied sind.

Wenn Sie weiterhin keine Lösung erreichen, können Sie eine Klage beim Arbeitsgericht (Employment Tribunal) einreichen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn Sie zuvor ein Schlichtungsverfahren (Early Conciliation) bei Acas durchlaufen haben. Für das Schlichtungsverfahren gilt eine Frist von 3 Monaten ab dem Tag, an dem Ihnen die Pausen verweigert wurden.