Wie Universal Credit gezahlt wird

In der Regel erhalten Sie eine einzige Universal Credit Zahlung pro Monat. Diese wird direkt auf Ihr Bank-, Bausparkassen- oder Kreditgenossenschaftskonto überwiesen.

Wenn Sie selbstständig sind
Ihr monatlicher Betrag hängt ab von:

  • Wie viel Sie jeden Monat verdienen

  • Dem Mindest-Einkommensniveau (Minimum Income Floor) – prüfen Sie, ob es für Sie gilt

Wann Sie bezahlt werden
Nach der Antragstellung dauert es normalerweise 5 Wochen, bis Sie Ihre erste Universal Credit Zahlung erhalten.

Wenn Sie denken, dass Sie während der Wartezeit nicht genug Geld zum Leben haben, können Sie eine Vorauszahlung beantragen.

Nach der ersten Zahlung werden weitere Zahlungen monatlich am selben Datum ausgezahlt.

Wenn Sie selbstständig sind, müssen Sie Ihre Einkünfte monatlich melden, bevor Sie Zahlungen erhalten. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Einkünfte dem DWP melden.

Sie müssen eventuell haushalten, damit Ihr Geld von Monat zu Monat reicht.

Ein Haushaltsrechner kann Ihnen dabei helfen.

Zahlung von Miete oder Hypothek
Ein Teil Ihres Universal Credits ist für Wohnkosten vorgesehen – in der Regel zahlen Sie diese direkt an Ihren Vermieter. Dieser Teil heißt „housing element“.

Wenn Sie eine Hypothek haben, erhalten Sie keinen housing element für Hypothekenrückzahlungen. Möglicherweise können Sie ein Darlehen zur Unterstützung der Hypothekenzinsen (Support for Mortgage Interest – SMI) beantragen.

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung Housing Benefit erhalten, bekommen Sie diesen noch 2 Wochen nach Antragstellung weiter. Dies müssen Sie nicht zurückzahlen.

Wenn Sie befürchten, dass Ihre Miet- oder Hypothekenzahlung sich wegen Universal Credit verzögert, sprechen Sie mit Ihrem Vermieter oder Hypothekengeber. Sie könnten zustimmen, die Zahlung aufzuschieben, wenn Sie die Situation erklären.

Wenn Sie Schulden haben oder mit der Miete im Rückstand sind, können Sie eine „alternative payment arrangement“ beantragen – das heißt, Sie bekommen Ihr Geld anders als üblich. Mehr dazu finden Sie, wenn Sie in Zahlungsverzug sind oder Probleme bei der Wohnkostenzahlung haben.

Rückdatierung von Universal Credit
Sie können unter Umständen bis zu 1 Monat rückwirkend Universal Credit beantragen – das nennt man „backdating“.

Wenn Sie wegen eines „migration notice“ vom DWP von anderen Leistungen auf Universal Credit umgestellt wurden, wird Ihr Zahlung eventuell automatisch rückdatiert. Das DWP rückdatiert in der Regel, wenn Ihre alten Leistungen vor Beginn von Universal Credit endeten.

Ein migration notice ist ein Schreiben vom DWP, in dem steht, dass Sie bis zu einem bestimmten Datum zu Universal Credit wechseln müssen – in der Regel 3 Monate nach Versand des Briefes.

Sie müssen selbst backdating beantragen, wenn:

  • Sie keinen migration notice erhalten haben

  • Sie einen migration notice hatten, aber mehr als einen Monat nach Ablauf der Frist beantragt haben

Prüfen Sie, ob Sie backdating beantragen können.

Backdating können Sie erst beantragen, nachdem Sie Universal Credit erhalten.

Sie benötigen einen guten Grund, warum Sie nicht früher beantragt haben – bei Paaren müssen beide Gründe haben. Beispiele:

  • Krankheit – Sie müssen medizinische Nachweise vorlegen

  • Behinderung

  • Sie wussten nicht, dass Jobseeker’s Allowance (JSA) oder Employment and Support Allowance (ESA) ausläuft

  • Das Online-System war ausgefallen, und Sie haben sofort nach Wiederaufnahme beantragt

  • Sie haben nach einer Trennung einen Einzelantrag gestellt

  • Ihr gemeinsamer Antrag endete, weil Ihr Partner die Verpflichtung nicht akzeptierte und Sie jetzt einzeln beantragen

Wenn das DWP Sie falsch informiert hat, können Sie sich beschweren und Entschädigung fordern.

Für Backdating wenden Sie sich an die Universal Credit Hotline:

Telefon: 0800 328 5644
Walisisch: 0800 328 1744
Texttelefon: 0800 328 1344

Relay UK – wenn Sie nicht hören oder sprechen können, tippen Sie 18001 gefolgt von 0800 328 5644.

Relay UK ist kostenlos und kann mit App oder Texttelefon genutzt werden.

Video-Relay für Britische Gebärdensprache (BSL) Nutzer verfügbar.

Montag bis Freitag, 8–18 Uhr.

Anrufe sind von Mobil- und Festnetztelefonen kostenlos.