Die meisten Menschen, die arbeiten, haben Anspruch auf mindestens den nationalen Mindestlohn. Dies gilt auch für Gelegenheitsarbeiter, Personen mit Null-Stunden-Verträgen und Zeitarbeitnehmer.
Es gibt auch einen höheren Satz, den sogenannten National Living Wage. Wenn Sie 23 Jahre oder älter sind und Anspruch auf den nationalen Mindestlohn haben, sollten Sie diesen Lohn erhalten.
Wenn Ihr Arbeitgeber Sie entlässt oder Ihre Arbeit so verändert, dass er Ihnen nicht den Mindestlohn oder den National Living Wage zahlen muss, können Sie dies möglicherweise anfechten.
Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf den Mindestlohn oder den Living Wage haben
Sie haben Anspruch, wenn Sie Angestellter oder Arbeitnehmer sind – auch Zeitarbeitnehmer.
Selbst wenn Ihr Vertrag sagt, Sie seien selbstständig, könnten Sie dennoch Angestellter oder Arbeitnehmer sein. Wenn Sie ein Unternehmen führen und für einen Kunden arbeiten, haben Sie keinen Anspruch auf Mindestlohn.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Angestellter oder Arbeitnehmer sind, prüfen Sie Ihren Beschäftigungsstatus.
Keinen Anspruch auf Mindestlohn haben Sie, wenn Sie:
Unter 16 Jahre alt sind
Als Au-pair oder Nanny bei einer Familie leben und arbeiten und nichts für Unterkunft oder Essen bezahlen
In den Streitkräften sind
Freiwillige oder Praktikanten sind
Gefangene sind
Manche Auszubildende und Praktikanten (die Regeln sind komplex, holen Sie Rat ein)
Manche Landwirtschaftsarbeiter (prüfen Sie auf GOV.UK)
Bei Unsicherheiten rufen Sie die Acas-Hotline an.
Acas Hotline
Telefon: 0300 123 1100
Text Relay: 18001 0300 123 1100
Montag bis Freitag 8–20 Uhr, Samstag 9–13 Uhr.
Prüfen Sie, ob Sie Mindestlohn oder Living Wage erhalten
Wenn Sie Anspruch haben, hängt der Betrag vom Alter und davon ab, ob Sie Auszubildender sind.
Die aktuellen Mindestlohn-Sätze sind:
Alter / Status | Lohnbezeichnung | Stundenlohn (vor Steuern) |
---|---|---|
23 Jahre und älter | National Living Wage | £10.42 |
21–22 Jahre | National Minimum Wage | £10.18 |
18–20 Jahre | National Minimum Wage | £7.49 |
16–17 Jahre | National Minimum Wage | £5.28 |
Auszubildende 16–18 Jahre oder im ersten Jahr über 19 Jahre | National Minimum Wage | £5.28 |
Nutzen Sie den Mindestlohnrechner auf GOV.UK, um zu prüfen, ob Sie den Mindestlohn tatsächlich erhalten. Wenn nicht, zeigt der Rechner, wie viel Ihnen Ihr Arbeitgeber schuldet.
Die Regeln sind kompliziert, holen Sie Rat ein, wenn:
Sie keine Bezahlung für Geschäftsreisen zwischen Terminen erhalten
Sie keine Bezahlung für Trainingszeiten erhalten
Sie keine Bezahlung für Bereitschaftszeiten („on call“) erhalten
Ihr Arbeitgeber Unterkunftskosten von Ihrem Lohn abzieht
Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, wenn Sie den Mindestlohn nicht erhalten
Ihr Arbeitgeber schuldet Ihnen die Differenz zwischen dem, was Sie bekommen sollten, und dem, was er zahlt.
Versuchen Sie zunächst ein informelles Gespräch. Bitten Sie um Erklärung zur Berechnung Ihres Lohns und warum er meint, Sie hätten keinen Anspruch auf Mindestlohn.
Sie können das Ergebnis des Mindestlohnrechners ausdrucken und zeigen.
Akzeptiert Ihr Arbeitgeber den Fehler, bitten Sie um sofortige Nachzahlung.
Manchmal argumentiert der Arbeitgeber, Zusatzleistungen wie Mahlzeiten oder Trinkgelder würden den Mindestlohn ausgleichen. Sie haben jedoch Anspruch auf Mindestlohn zusätzlich zu solchen Leistungen.
Wenn Sie nicht weiterkommen:
Rufen Sie die Acas-Hotline an: 0300 123 1100
Erheben Sie eine Beschwerde – formell oder schriftlich
Frühzeitige Schlichtung („early conciliation“) durch Acas beantragen
Arbeitsgericht (Tribunal) anrufen – Frist: 3 Monate minus 1 Tag nach letztem Zahlungsverzug, nach erfolgter Schlichtung
Gerichtliche Schritte – nur wenn Tribunal nicht möglich ist
Melden Sie Ihren Arbeitgeber beim HM Revenue and Customs
Sie können Verstöße gegen Mindestlohnregeln bei HMRC melden. Das kann zu Untersuchungen führen, garantiert aber keine schnelle Auszahlung.
Lisson Grow,
City of Westminster,
London,
NW8 8FT
United Kingdom
+44 20 53687183
+44 77 80807781
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