Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf Universal Credit haben

Universal Credit ist eine staatliche Leistung, die Sie beantragen können, wenn Sie ein geringes Einkommen haben oder arbeitslos sind.

Es kann sich lohnen, Universal Credit zu beantragen, wenn:

  • Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Rechnungen zu bezahlen

  • Sie Ihren Job verloren haben und kein Einkommen haben

  • Ihr Einkommen gesunken ist, Sie aber weiterhin arbeiten

  • Sie eine Behinderung oder Krankheit haben, die Sie an der Arbeit hindert

  • Sie Kosten für die Kinderbetreuung haben

  • Sie jemanden pflegen

Wenn Sie bereits andere Leistungen erhalten, müssen Sie möglicherweise auf Universal Credit umsteigen.

Es gibt keine feste Einkommensgrenze, ab der Sie keinen Anspruch mehr auf Universal Credit haben – es kommt auf Ihre persönliche Situation an.

Lesen Sie unsere Hinweise, um zu prüfen, ob Sie Universal Credit bekommen können. Wenn Sie sich nicht sicher sind, können Sie mit einer Beratungsstelle sprechen.


Wer kann Universal Credit bekommen?

Um Universal Credit beantragen zu können, müssen Sie:

  • mindestens 18 Jahre alt sein – in bestimmten Fällen auch 16 oder 17

  • unter dem gesetzlichen Rentenalter sein – prüfen Sie Ihr Rentenalter auf GOV.UK, wenn Sie über 60 Jahre alt sind

  • im Vereinigten Königreich leben – es gelten zusätzliche Regeln, wenn Sie keine britische Staatsangehörigkeit haben

In der Regel dürfen Sie nicht mehr als 16.000 £ an Ersparnissen oder anderen Vermögenswerten (sogenanntes „Kapital“) besitzen. Kapital umfasst nicht Ihre private Rentenversicherung oder das Haus, in dem Sie wohnen.

Wenn Sie mit einem Partner oder einer Partnerin zusammenleben, wird dessen Einkommen und Kapital ebenfalls berücksichtigt.

Wenn Sie mehr als 16.000 £ Kapital haben, könnten Sie unter bestimmten Umständen dennoch für bis zu einem Jahr Universal Credit erhalten. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie Steuervergünstigungen (Tax Credits) beziehen und vom DWP ein Schreiben mit der Aufforderung zur Umstellung auf Universal Credit erhalten haben.

Sie können auch Universal Credit erhalten, wenn Sie mit anderen Personen zusammenleben – dies kann sich aber auf die Höhe Ihrer Leistungen auswirken. Wenn Sie zum Beispiel bei Ihren Eltern wohnen, erhalten Sie möglicherweise weniger Unterstützung bei den Wohnkosten.

Auch wenn Sie selbstständig sind, können Sie Universal Credit beantragen – der Antragsprozess ist derselbe.

Ob Sie Anspruch auf Universal Credit haben, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.


Wenn Sie bereits andere Leistungen oder Steuervergünstigungen erhalten

Universal Credit ersetzt nach und nach die folgenden Leistungen:

  • Wohngeld (Housing Benefit)

  • Einkommensabhängige Erwerbs- und Unterstützungshilfe (income-related Employment and Support Allowance – ESA)

  • Einkommensabhängiges Arbeitslosengeld (income-based Jobseeker’s Allowance – JSA)

  • Kindergeld (Child Tax Credit)

  • Erwerbssteuergutschrift (Working Tax Credit)

  • Einkommensunterstützung (Income Support)

Sie können diese Leistungen in der Regel weiterhin erhalten, es sei denn:

  • Ihre persönliche Situation hat sich geändert – nicht jede Änderung führt automatisch zum Wechsel zu Universal Credit

  • Sie haben ein Schreiben vom DWP mit einer Frist zum Wechsel auf Universal Credit erhalten – dies nennt man eine „Migration Notice“ (Wechselbenachrichtigung)

Wenn Sie ein solches Schreiben erhalten haben, müssen Sie nur dann wechseln, wenn es sich um eine offizielle Migration Notice handelt. Weitere Informationen über den Wechsel von anderen Leistungen zu Universal Credit finden Sie in unserer Beratung.


Wenn Sie gegen eine Leistungsentscheidung Widerspruch einlegen

Wenn Sie eine Migration Notice erhalten haben, müssen Sie Universal Credit spätestens bis zum im Schreiben genannten Datum beantragen.

Wenn Sie keine Migration Notice erhalten haben, kann es sinnvoll sein, mit dem Antrag auf Universal Credit zu warten, bis über Ihren Widerspruch oder Ihren Antrag auf eine Überprüfung (mandatory reconsideration) entschieden wurde. Wenn Sie Universal Credit beantragen, können Sie unter Umständen nicht mehr zu Ihrer alten Leistung zurückkehren – selbst wenn Sie mit Ihrem Widerspruch Erfolg haben.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Universal Credit beantragen oder auf das Ergebnis Ihrer Berufung warten sollen, lassen Sie sich am besten beraten.