Wenn Sie aus einem Land der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz kommen, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis, um im Vereinigten Königreich zu leben.
Der EWR umfasst EU-Länder sowie Norwegen, Island und Liechtenstein.
Ihre Möglichkeiten, im Vereinigten Königreich zu bleiben, hängen von Ihrer individuellen Situation ab.
Die Frist für die meisten Menschen, sich über das EU Settlement Scheme für einen pre-settled oder settled status zu bewerben, endete am 30. Juni 2021. Sie können sich aber möglicherweise trotzdem bewerben, wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft:
Sie haben Ihren Wohnsitz im Vereinigten Königreich vor dem 31. Dezember 2020 aufgenommen und haben einen triftigen Grund für die verspätete Antragstellung – Sie müssen Belege dafür vorlegen
Ein Familienmitglied besitzt bereits pre-settled oder settled status, und Sie möchten sich ihm im Vereinigten Königreich anschließen
Sie haben eine gültige biometrische Aufenthaltserlaubnis oder ein Visum – außer „indefinite leave to remain“
Wenn keiner dieser Punkte auf Sie zutrifft, dürfen Sie sich nur als Besucher für maximal 6 Monate im Vereinigten Königreich aufhalten. Wenn Sie dauerhaft im Vereinigten Königreich leben möchten, benötigen Sie ein Arbeits-, Studien- oder Familienvisum. Sie können auf GOV.UK prüfen, ob Sie ein Visum erhalten können.
Wenn Sie britischer oder irischer Staatsbürger sind, benötigen Sie keine Genehmigung, um im Vereinigten Königreich zu bleiben. Wenn Ihre Familienmitglieder nicht britisch oder irisch sind, können Sie prüfen, ob sie bleiben dürfen.
Wenn Sie bereits einen pre-settled oder settled status über das EU Settlement Scheme besitzen, haben Sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis für das Vereinigte Königreich.
Wenn Sie sich rechtzeitig beworben haben und noch auf eine Entscheidung warten, können Sie nachschauen, wie Sie Ihre Rechte nachweisen können.
Wenn Sie sich noch nicht über das EU Settlement Scheme beworben haben, hängt das weitere Vorgehen von Ihrem Aufenthaltsstatus ab:
Wenn Sie keinen biometrischen Aufenthaltstitel oder kein Visum besitzen, prüfen Sie, ob Sie einen verspäteten Antrag für pre-settled oder settled status stellen können.
Wenn Sie eine gültige biometrische Aufenthaltserlaubnis oder ein Visum besitzen, müssen Sie sich vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels bewerben – dies gilt nicht als verspäteter Antrag.
Wenn ein Familienmitglied im Vereinigten Königreich pre-settled oder settled status hat, können Sie sich diesem unter Umständen anschließen – vorausgesetzt, die familiäre Beziehung bestand bereits vor dem 31. Dezember 2020.
Auch Kinder, die nach dem 31. Dezember 2020 geboren wurden, können angemeldet werden.
Sie dürfen sich Ihrem Familienmitglied nur anschließen, wenn Sie über eines der folgenden Dokumente verfügen:
eine EEA- oder EU-Settlement-Scheme-Familiengenehmigung (innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise zu beantragen)
eine Aufenthaltskarte (residence card)
ein gültiges Visum (z. B. für Arbeit, Studium oder Familie)
Wenn Sie als Besucher ins Vereinigte Königreich eingereist sind und kein EU-/EWR-/Schweizer Bürger sind, müssen Sie das Land verlassen und den Antrag aus dem Ausland stellen.
Mehr Informationen zum Familiennachzug über das EU Settlement Scheme – inklusive Anträgen aus dem Ausland – finden Sie auf GOV.UK.
Wenn Sie die Frist zur Antragstellung verpasst haben, hat sich Ihr rechtlicher Status im Vereinigten Königreich geändert.
Für die meisten Menschen endete die Antragsfrist am 30. Juni 2021. Wenn Sie seitdem eingereist sind, um sich einem Familienmitglied mit EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit anzuschließen, müssen Sie innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer Einreise einen Antrag stellen.
Sie können einen verspäteten Antrag stellen, wenn Sie einen triftigen Grund haben, warum Sie sich nicht rechtzeitig beworben haben – dies sollten Sie so schnell wie möglich tun.
Sie können einen verspäteten Antrag stellen, wenn es aus praktischen oder humanitären Gründen (compassionate reasons) nicht möglich war, rechtzeitig einen Antrag zu stellen. Sie müssen Nachweise beifügen, warum Sie sich nicht früher bewerben konnten.
Mögliche praktische Gründe:
Sie waren obdachlos
Sie sind behindert oder hatten andere Unterstützungsbedürfnisse
Sie waren im Gefängnis und hatten keinen Zugang zu Beratung oder Dokumenten
Sie haben Ihre Ausweisdokumente nicht rechtzeitig erhalten
In solchen Fällen können Sie trotzdem einen Antrag stellen und z. B. ein Bestätigungsschreiben Ihrer Botschaft vorlegen, dass Sie neue Dokumente beantragt haben. Der Antrag muss dann mit einem Papierformular gestellt werden.
Mögliche mitfühlende Gründe (compassionate reasons):
Sie haben häusliche Gewalt erlebt
Sie sind ein Kind, und Ihre Eltern haben keinen Antrag für Sie gestellt
Sie sind ein Kind in staatlicher Fürsorge oder haben diese kürzlich verlassen
Sie sind Opfer von Menschenhandel
Auch andere triftige Gründe können akzeptiert werden – sprechen Sie mit einem Berater, wenn Sie unsicher sind.
Wenn Sie einen verspäteten Antrag stellen, müssen Sie Ihre Gründe angeben und Nachweise beifügen.
Die Nachweise sollten:
darlegen, warum Sie sich nicht früher bewerben konnten
den gesamten Zeitraum seit Ablauf der Frist abdecken
Wenn Sie aus der EU, dem EWR oder der Schweiz stammen und mit einem Besuchervisum eingereist sind, müssen Sie z. B. durch ein Ticket oder Einreisestempel das Einreisedatum belegen.
Wenn das Home Office entscheidet, dass Ihr verspäteter Antrag keinen triftigen Grund hat, wird er als „ungültig“ (invalid) eingestuft – Sie haben dann kein Widerspruchsrecht.
Hinweis: Wenn Sie sich bereits früher erfolglos beworben haben, ist es schwierig zu begründen, dass Sie den Termin nicht kannten oder nicht bewerben konnten – dies wird oft nicht als triftiger Grund akzeptiert.
In jedem Fall sollten Sie vor der Antragstellung mit einer Beratungsstelle sprechen.
Was Sie beantragen müssen, hängt davon ab:
wie lange Sie bereits im Vereinigten Königreich gelebt haben
ob Sie sich bereits früher für einen Aufenthalt beworben haben
Zeiten, die Sie auf den Kanalinseln oder der Isle of Man verbracht haben, zählen als Wohnsitz im Vereinigten Königreich.
Sie sollten einen verspäteten Antrag auf pre-settled status stellen. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Sie:
mindestens 1 Tag vor dem 31. Dezember 2020 im Vereinigten Königreich gelebt haben
seitdem nicht länger als 6 Monate am Stück außerhalb des Vereinigten Königreichs waren
Mit dem pre-settled status dürfen Sie bis zu 5 Jahre im Vereinigten Königreich leben und arbeiten.
Sobald Sie 5 Jahre ununterbrochen im Vereinigten Königreich gelebt haben, können Sie den settled status beantragen, um dauerhaft bleiben zu können.
Achtung: Sie dürfen während des pre-settled Status’ bis zu 2 Jahre am Stück außerhalb des Vereinigten Königreichs sein, ohne den Status zu verlieren.
Wenn Sie später den settled status beantragen möchten, müssen Sie in jedem der 5 Jahre mindestens 6 Monate pro Jahr im Vereinigten Königreich gelebt haben.
Die 5 Jahre können auch Zeiträume vor Erhalt des pre-settled status einschließen.
Wenn Sie eine britische Staatsrente (State Pension) erhalten, wird Ihnen bei erfolgreichem Antrag automatisch der settled status erteilt.
Auch wenn Sie weniger als 5 Jahre im Vereinigten Königreich gelebt haben, könnten Sie den settled status erhalten, wenn:
Sie wegen eines Unfalls oder einer Krankheit dauerhaft nicht mehr arbeiten können
Sie sich frühzeitig pensioniert haben
Sie aufgehört haben zu arbeiten, als Sie das Rentenalter erreicht haben – Sie können Ihr Rentenalter auf GOV.UK prüfen
Es ist ratsam, sich vor der Antragstellung beraten zu lassen.
Sie sollten einen verspäteten Antrag auf settled status stellen.
Mit dem settled status dürfen Sie:
dauerhaft im Vereinigten Königreich leben und arbeiten
bis zu 5 Jahre in Folge außerhalb des Vereinigten Königreichs verbringen, ohne den Status zu verlieren (für Schweizer Bürger 4 Jahre)
Ihre Familie nachholen, um mit Ihnen im Vereinigten Königreich zu leben
nach einem Jahr die britische Staatsbürgerschaft beantragen – oder sofort, wenn Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner bereits britischer Staatsbürger ist
Wenn Sie den settled status besitzen, dürfen Sie Sozialleistungen beantragen oder Hilfe bei der Wohnungssuche durch den Gemeinderat erhalten.
Mit pre-settled status können Sie ebenfalls Sozialleistungen oder Wohnhilfe beantragen, aber nur wenn Sie zusätzlich ein „right to reside“ (Aufenthaltsrecht) haben. Dies hängt z. B. von Ihrer Arbeit oder Ihrer familiären Situation ab.Sie können online prüfen, ob Sie ein Aufenthaltsrecht für Leistungen oder Wohnhilfe haben.
Lisson Grow,
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