Sie müssen dem Department for Work and Pensions (DWP) bestimmte Änderungen in Bezug auf Ihre Finanzen, Ihre Arbeit oder Ihre Lebensumstände melden. Dies nennt man eine „Veränderung der Umstände“ („change of circumstances“).
Möglicherweise müssen Sie auch Änderungen melden, die andere Personen in Ihrem Haushalt oder Menschen, für die Sie sorgen, betreffen. Zum Beispiel, wenn jemand, für den Sie sorgen, keine Disability Living Allowance (DLA), Personal Independence Payment (PIP) oder Attendance Allowance (AA) mehr erhält.
Melden Sie jede Änderung – selbst wenn sie unbedeutend erscheint oder nur vorübergehend ist. Zum Beispiel, wenn Ihr vierjähriges Kind als alleinerziehender Elternteil vorübergehend beim anderen Elternteil wohnt.
Die meisten Änderungen müssen innerhalb eines Monats gemeldet werden – je früher, desto besser.
Wenn die Änderung Ihre Zahlung erhöht, könnten Sie Geld verlieren, wenn Sie das DWP zu spät informieren.
Auch wenn Sie glauben, dass sich Ihre Einkommensunterstützung verringern könnte, sollten Sie es trotzdem melden – ein spätes Melden spart Ihnen kein Geld. Im Gegenteil: Es kann dazu führen, dass Sie zu viel Geld erhalten und dieses später zurückzahlen müssen. Das nennt man eine Überzahlung („overpayment“).
Das DWP beendet für manche Personen bestehende Leistungen und fordert sie auf, stattdessen Universal Credit zu beantragen.
Wenn Sie ein Schreiben erhalten, in dem steht, dass Sie bis zu einem bestimmten Datum Universal Credit beantragen sollen, handelt es sich um eine „Migrationsmitteilung“. Sie müssen Universal Credit bis zum darin genannten Datum beantragen. Nach Ablauf dieses Datums enden Ihre bisherigen Leistungen.
Wenn Sie zu spät beantragen, verlieren Sie möglicherweise Geld.
Alle untenstehenden Änderungen müssen Sie dem DWP melden, auch wenn Sie diese bereits bei einer anderen Behörde angegeben haben. Zum Beispiel: Wenn Sie dem Finanzamt (HMRC) eine Änderung gemeldet haben, die Ihre Steuervergünstigungen betrifft, müssen Sie sie trotzdem noch dem DWP melden.
Wenn Sie den „Tell Us Once“-Dienst genutzt haben, um den Tod einer Person zu melden, die Einkommensunterstützung erhalten hat, müssen Sie das nicht erneut dem DWP mitteilen – Tell Us Once informiert automatisch.
Am besten ist es, die Änderung schriftlich zu melden, damit Sie eine Kopie behalten und Nachweise mitschicken können – z. B. Kopien von Gehaltsabrechnungen bei einer Einkommensänderung.
Schreiben Sie deutlich „change of circumstances“ oben auf den Brief. Geben Sie so viele Informationen wie möglich an – z. B. wenn Ihr Partner ausgezogen ist: seinen Namen, das Auszugsdatum und die neue Adresse.
Senden Sie den Brief per Einschreiben (Royal Mail Signed For) und bewahren Sie die Quittung auf – diese dient als Nachweis für Versand und Empfang.
Senden Sie den Brief an die Adresse, die auf dem Schreiben des DWP steht, in dem Ihnen die Höhe Ihrer Einkommensunterstützung mitgeteilt wurde. Falls Sie dieses Schreiben nicht finden können, rufen Sie Jobcentre Plus an, um die richtige Adresse zu erfahren.
Wenn das einmonatige Meldefrist bald abläuft, rufen Sie lieber direkt beim Jobcentre Plus an – das ist schneller als ein Brief, denn die Änderung wird sofort registriert.
Telefon: 0800 169 0310
Texttelefon: 0800 169 0314
Walisischsprachiger Service: 0800 328 1744
Relay UK (für Hör-/Sprachbehinderte): 18001 dann 0800 169 0310
Sie können Relay UK über eine App oder ein Texttelefon nutzen – kostenlos. Informationen dazu finden Sie auf der Website von Relay UK.
Gebärdensprach-Videotelefonie (British Sign Language) ist über Computer, Tablet oder Smartphone verfügbar.
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 8:00 bis 17:00 Uhr
Anrufe sind kostenlos – sowohl vom Handy als auch vom Festnetz.
Machen Sie sich Notizen zum Anrufdatum, zur Uhrzeit und zum Namen der Gesprächsperson – das kann später hilfreich sein.
Lisson Grow,
City of Westminster,
London,
NW8 8FT
United Kingdom
+44 20 53687183
+44 77 80807781
Persian Platform ist ein offiziell registriertes, in Großbritannien ansässiges Unternehmen mit einer Lizenz für internationale Tätigkeiten. Wir bieten umfassende Dienstleistungen in den Bereichen Einwanderung, Bildung, Beschäftigung, Tourismus, Marketing und kultureller Austausch an. Dank unserer rechtlichen Glaubwürdigkeit und globalen Expertise betreiben wir Vertretungsbüros und Support-Teams in mehreren Ländern. Unser Hauptsitz befindet sich in London, mit aktiven Niederlassungen in Deutschland (Berlin), der Türkei (Antalya), Italien (Sizilien), Armenien (Eriwan), Rumänien und dem Iran.