Stellvertreterwahl beantragen

Sie können eine andere Person (Bevollmächtigter) bevollmächtigen, in Ihrem Namen abzustimmen, wenn Sie nicht persönlich ins Wahllokal gehen können.

Verwenden Sie diesen Dienst, um für folgende Wahlen einen Bevollmächtigten zu benennen:

– Parlamentswahlen im Vereinigten Königreich (England, Schottland, Wales)

– Kommunalwahlen in England (einschließlich Bürgermeisterwahlen)

– Wahlen der Police and Crime Commissioner in England und Wales

– Nationale Referenden in England, Schottland oder Wales

– Wiedereinsetzungsinitiativen für Abgeordnete in England, Schottland oder Wales

Sowohl Sie als auch Ihr Bevollmächtigter müssen in Großbritannien zum Wählen registriert sein, bevor Sie einen Antrag stellen können.

Wenn Sie anonym registriert sind (Ihr Name und Ihre Adresse erscheinen nicht im Wählerverzeichnis), stellen Sie Ihren Antrag über Ihr Wahlregistrierungsbüro.

Dieser Dienst ist auch auf Walisisch (Cymraeg) verfügbar.

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Vor dem Beginn:

– Holen Sie die Zustimmung Ihres Bevollmächtigten ein, bevor Sie den Antrag stellen.

Sie benötigen:

– Ihre National Insurance-Nummer oder andere Ausweisdokumente (z. B. Geburtsurkunde)

– die Adresse, unter der Ihr Bevollmächtigter registriert ist

– Kontaktdaten Ihres Bevollmächtigten

Sie müssen außerdem ein Foto Ihrer handschriftlichen Unterschrift in schwarzer Tinte auf weißem Papier hochladen.

Wenn Sie keine gültige Unterschrift bereitstellen können oder diese sich unterscheidet, können Sie im Dienst eine Unterschriftsbefreiung beantragen.

Wenn Sie in Nordirland, Schottland oder Wales leben:

– Die Regeln für einen Proxy-Antrag in Nordirland unterscheiden sich.

– Für Senedd Cymru (walisischer Landtag), das schottische Parlament und Kommunalwahlen in Schottland und Wales gibt es ein Papiervormular.

Wenn Sie im Ausland leben:

– Wenn Sie im Ausland leben und per Proxy abstimmen möchten, beantragen Sie dies so früh wie möglich.

Proxy ändern oder aktualisieren:

– Um Ihren Bevollmächtigten zu ändern oder wieder persönlich zu wählen, kontaktieren Sie Ihr Wahlregistrierungsbüro. Dies muss spätestens 11 Arbeitstage vor der Wahl bis 17:00 Uhr erfolgen.

Proxy-Wahl beenden:

– Wenn Sie nicht mehr per Proxy wählen möchten und per Post wählen wollen, beantragen Sie eine Briefwahl bis spätestens 11 Arbeitstage vor der Wahl bis 17:00 Uhr.

– Wenn Sie wieder persönlich wählen möchten, wenden Sie sich bis 11 Arbeitstage vor der Wahl bis 17:00 Uhr an Ihr Wahlregistrierungsbüro.

Wechsel von Briefwahl zu Proxy-Wahl:

– Wenn Sie nicht mehr per Post wählen wollen und stattdessen per Proxy, beantragen Sie einen Proxy bis spätestens 11 Arbeitstage vor der Wahl bis 17:00 Uhr.

Weitere Antragsmöglichkeiten:

– Wenn Sie nicht online beantragen können, laden Sie das Proxy-Formular herunter, füllen Sie es aus und senden Sie es an Ihr Wahlregistrierungsbüro.

Kontaktieren Sie Ihr Wahlregistrierungsbüro, wenn:

– Sie das Formular nicht drucken können

– Sie das gedruckte Formular nicht unterschreiben können

Wenn Sie die Frist verpasst haben, können Sie möglicherweise eine Notfall-Proxy-Wahl beantragen.