Briefwahl beantragen
Verwenden Sie diesen Dienst, um eine Briefwahl für folgende Wahlen zu beantragen:
– Parlamentswahlen im Vereinigten Königreich, wenn Sie in England, Schottland oder Wales leben
– Kommunalwahlen in England (einschließlich Bürgermeisterwahlen)
– Wahlen der Police and Crime Commissioner in England und Wales
– Nationale Referenden in England, Schottland oder Wales
– Wiedereinsetzungsinitiativen für Abgeordnete in England, Schottland oder Wales
Sie müssen in Großbritannien wahlberechtigt registriert sein, bevor Sie einen Antrag stellen können.
Wenn Sie anonym registriert sind (Ihr Name und Ihre Adresse erscheinen nicht im Wählerverzeichnis), stellen Sie Ihren Antrag über Ihr Wahlregistrierungsbüro.
Dieser Dienst ist auch auf Walisisch (Cymraeg) verfügbar.
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Vorbereitung
Sie benötigen:
– die Adresse, unter der Sie zur Wahl registriert sind
– Ihre National Insurance-Nummer oder andere Ausweisdokumente, z. B. einen Reisepass
– das genaue Datum der Wahl oder des Referendums für eine einmalige Briefwahl
Sie müssen außerdem ein Foto Ihrer handschriftlichen Unterschrift in schwarzer Tinte auf weißem Papier hochladen.
Wenn Sie keine Unterschrift bereitstellen können oder diese stets unterschiedlich aussieht, können Sie eine Unterschriftsbefreiung beantragen.
Eventuell werden zusätzliche Identifikationsdokumente verlangt.
Wenn Sie in Nordirland, Schottland oder Wales leben:
– Die Briefwahlregeln in Nordirland unterscheiden sich für alle Wahlen.
– Für Senedd Cymru (walisischer Landtag), das schottische Parlament und Kommunalwahlen in Schottland und Wales gibt es ein Papiervormular.
Wenn Sie im Ausland leben:
– Wenn Sie im Ausland leben und per Post wählen möchten, beantragen Sie die Briefwahl so früh wie möglich. Ihr Wahlpaket kann lange unterwegs sein.
Briefwahl stoppen
– Wenn Sie nicht mehr per Post wählen möchten und persönlich wählen wollen, kontaktieren Sie Ihr Wahlregistrierungsbüro. Sie müssen dies spätestens 11 Arbeitstage vor der Wahl bis 17:00 Uhr tun.
– Wenn Sie stattdessen per Proxy wählen möchten, beantragen Sie eine Bevollmächtigtenwahl. Der Antrag muss ebenfalls spätestens 11 Arbeitstage vor der Wahl bis 17:00 Uhr gestellt werden.
Änderung der Versandadresse der Briefwahlunterlagen
– Wenn Sie abwesend sind, können Sie beantragen, dass Ihr Wahlpaket an eine andere Adresse geschickt wird. Der Antrag muss spätestens 11 Arbeitstage vor der Wahl bis 17:00 Uhr bei Ihrem Wahlregistrierungsbüro eingehen. Kontaktieren Sie Ihr Büro.
Umzug
– Wenn Sie umziehen, müssen Sie sich an Ihrer neuen Adresse registrieren und erneut eine Briefwahl beantragen.
Weitere Antragswege
– Wenn Sie nicht online beantragen können, laden Sie das Formular herunter, füllen Sie es aus und senden Sie es an Ihr Wahlregistrierungsbüro.
Kontaktieren Sie Ihr Büro, wenn:
– Sie das Formular nicht ausdrucken können
– Sie das ausgedruckte Formular nicht unterschreiben können
Hilfe bei der Beantragung
Es gibt einen leicht verständlichen Leitfaden zur Online-Beantragung der Briefwahl.