Freistellung für Familie und Angehörige

Sie haben als Arbeitnehmer Anspruch auf Freistellung, um einen Notfall mit einer abhängigen Person zu regeln.

Eine abhängige Person kann Ehepartner, Partner, Kind, Enkelkind, Elternteil oder jemand sein, der auf Ihre Fürsorge angewiesen ist.

 

Wie viel Zeit

Sie erhalten eine angemessene Zeit zur Regelung des Notfalls, die Dauer ist situationsabhängig und nicht festgelegt.

 

Beispiel

Wird Ihr Kind krank, können Sie für einen Arztbesuch und Betreuung auf Freistellung gehen. Möchten Sie länger betreuen, kann Ihr Arbeitgeber Sie auffordern, Jahres- oder Elternzeit zu nehmen.

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber so bald wie möglich über den benötigten Zeitraum.

 

Grenzen

Es gibt keine Beschränkung, wie oft Sie Freistellung für Angehörige nehmen können. Ihr Arbeitgeber kann das Gespräch suchen, wenn es Ihre Arbeit beeinträchtigt.

 

Bezahlung

Ihr Arbeitgeber kann die Freistellung bezahlen, muss es aber nicht. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag, das Mitarbeiterhandbuch oder das Intranet.

 

Ausnahmen

Vorher bekannte Situationen berechtigen nicht zur Freistellung. Beispielsweise fällt ein Arzttermin Ihres Kindes unter Elternzeit.

Prüfen Sie Ihren Beschäftigungsstatus als ‚employee‘.

 

Mitgefühlsurlaub

Wird keine Freistellung gewährt, kann Ihr Arbeitgeber ‚Mitgefühlsurlaub‘ – bezahlt oder unbezahlbar – gewähren. Details im Arbeitsvertrag oder Mitarbeiterhandbuch.