Amtsgerichte (Magistrates‘ Courts)

Alle Strafsachen beginnen vor einem Magistrates’ Court.

Fälle werden verhandelt von:

– 2 oder 3 Magistratsrichtern

– einem Bezirksrichter

Im Magistrates’ Court gibt es keine Jury.

Finden Sie Ihr örtliches Magistrates’ Court.

Fälle, die im Magistrates’ Court behandelt werden:

Der Magistrates’ Court befasst sich in der Regel mit sogenannten „summary offences“, zum Beispiel:

– die meisten Verkehrsdelikte

– geringfügige Sachbeschädigung

– einfache Körperverletzung

Er kann auch sogenannte „either way offences“ behandeln, zum Beispiel:

– Einbruchdiebstahl

– Drogendelikte

Diese können im Magistrates’ Court oder im Crown Court verhandelt werden.

Fälle, die an den Crown Court verwiesen werden:

Die schwersten „indictable offences“ werden immer an den Crown Court verwiesen, zum Beispiel:

– Mord

– Vergewaltigung

– Raub

Inhaftierung oder Kaution:

Der Magistrates’ Court kann entscheiden, ob Sie bis zur nächsten Verhandlung in Haft bleiben oder auf Kaution freikommen.

Das kann geschehen, wenn weitere Anhörungen nötig sind oder Informationen fehlen oder der Fall an den Crown Court verwiesen wurde.

Bei Bewährung (bail) müssen Sie strenge Auflagen einhalten, z. B. Kontaktverbote, Hausarrest oder elektronische Überwachung.

Erscheinen Sie nach Kaution nicht, kann Haft angeordnet werden.

Mögliche Strafen:

Der Court kann verurteilen zu:

– bis zu 6 Monaten Haft (bzw. bis zu 12 Monaten Gesamtstrafe)

– Geldstrafe

– gemeinnützige Arbeit

– Fahrverbot oder Tierhaltungsverbot

Auch Kombinationen sind möglich (z. B. Geldstrafe und gemeinnützige Arbeit).

Sollte eine längere Haftstrafe nötig sein, wird an den Crown Court verwiesen.

Rechtsmittel:

Sind Sie mit Urteil oder Verurteilung nicht einverstanden, können Sie vor dem Crown Court Berufung einlegen.