Ihr Kind zu Hause unterrichten

Sie können Ihr Kind ganz- oder teilzeit zu Hause unterrichten. Das nennt sich Heimunterricht (manchmal „freiwilliger Heimunterricht“ oder „Home Schooling“).

Sie können Hilfe beim Heimunterricht von Ihrer örtlichen Behörde erhalten.

Wenn Ihr Kind derzeit eine Schule besucht und Sie planen, es zu Hause zu unterrichten, sollten Sie die Schule informieren. Wenn Sie Ihr Kind vollständig abmelden, muss die Schule dies akzeptieren. Möchten Sie Ihr Kind nur teilweise abmelden, kann die Schule dies ablehnen.

Besucht Ihr Kind die Schule aufgrund einer Schulbesuchsverfügung, müssen Sie vor dem Heimunterricht die Erlaubnis Ihrer örtlichen Behörde einholen.

Qualität der Bildung und Lehrplan

Sie müssen sicherstellen, dass Ihr Kind ab dem Alter von 5 Jahren eine Vollzeitausbildung erhält, sind aber nicht verpflichtet, dem nationalen Lehrplan zu folgen.

Die Behörde kann eine „informelle Anfrage“ stellen, um zu prüfen, ob Ihr Kind zu Hause angemessen unterrichtet wird. Teilt die Behörde mit, dass Ihr Kind eine Schule besuchen muss, kann sie eine Schulbesuchsverfügung erlassen.

Wenn Ihr Kind besondere Bildungsbedürfnisse (SEN) hat

Besucht Ihr Kind wegen SEN eine Sonderschule, benötigen Sie die Erlaubnis der Behörde, es zu Hause zu unterrichten. Geht es auf eine Regelschule, brauchen Sie keine Erlaubnis, selbst mit einem EHC-Plan.

Quelle: https://www.gov.uk/education-your-child-at-home