Berechnung der Steuer auf Dienstwagen von Mitarbeitern
Wenn Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern Firmenwagen oder Kraftstoff zur privaten Nutzung zur Verfügung stellen, müssen Sie den steuerpflichtigen Vorteil berechnen und an HM Revenue and Customs (HMRC) melden.
„Private Nutzung“ umfasst Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte, sofern es sich nicht um Fahrten zu einem vorübergehenden Arbeitsplatz handelt.
Erfahren Sie mehr über die Kfz-Steuer für Dienstwagen.
Dieser Leitfaden ist auch auf Walisisch (Cymraeg) verfügbar.
Ermittlung des steuerpflichtigen Vorteils
Sie können den Vorteil mit handelsüblicher Lohnabrechnungssoftware berechnen.
Oder verwenden Sie den Firmenwagen- und Kraftstoffvorteilrechner von HMRC.
Verwendung des HMRC-Rechners
Wählen Sie Kraftstofftyp „F“ für Diesel-Fahrzeuge, die dem Euro-6d-Standard entsprechen, andernfalls „D“ für andere Diesel-Fahrzeuge.
Für alle anderen Fahrzeuge wählen Sie „A“.
Sie können die CO₂-Emissionen eines Fahrzeugs überprüfen.
Für Elektrofahrzeuge und Fahrzeuge mit genehmigten CO₂-Emissionen von ≤75 g/km beantworten Sie die Frage „wird das Fahrzeug über eine optionale Vergütungsvereinbarung bereitgestellt?“ mit „nein“.
Fahrzeuge mit CO₂-Emissionen von 1–50 g/km erfordern zusätzlich die Angabe der „Reichweite ohne Emissionen“.
Die Reichweite entnehmen Sie dem Übereinstimmungszertifikat oder Ihrem Leasinganbieter.
Alternativ können Sie den Wert manuell mit dem P11D-Arbeitsblatt 2 berechnen.
Der steuerpflichtige Vorteil hängt nicht vom Listenpreis ab, sondern von Kraftstoffart, CO₂-Wert und Nutzungsdauer im Steuerjahr.
https://www.gov.uk/tax-company-car
https://www.gov.uk/expenses-and-benefits-company-cars
https://www.gov.uk/calculate-tax-on-company-cars
https://www.gov.uk/p11d-working-sheets
https://www.gov.uk/co2-and-vehicle-tax
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