Den Namen des Vaters in eine Geburtsurkunde eintragen lassen
Registrieren Sie die Geburt Ihres Kindes neu, um die Angaben des leiblichen Vaters in die Geburtsurkunde aufzunehmen.
Welches Formular Sie ausfüllen, hängt davon ab:
– Wenn Sie nach der Registrierung der Geburt Ihres Kindes den leiblichen Vater heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen – Sie müssen die Geburt gesetzlich neu registrieren
– Wenn Sie nicht verheiratet sind und keine Partnerschaft eingetragen haben, aber den Namen des leiblichen Vaters in die Geburtsurkunde eintragen lassen möchten
Reichen Sie das ausgefüllte Formular beim Standesamt ein. Wenn Sie nicht verheiratet sind oder keine eingetragene Partnerschaft haben und einer von Ihnen nicht anwesend sein kann, muss diese Person eine „Eidesstattliche Erklärung zur Feststellung der Vaterschaft“ ausfüllen und beim General Register Office einreichen.
Neue Geburtsurkunde erhalten
Wenn Sie eine neue Geburtsurkunde wünschen, müssen Sie diese separat bestellen – bei der Neuregistrierung der Geburt erhalten Sie sie nicht automatisch.
Wenn auf der aktuellen Geburtsurkunde der falsche Name des Vaters steht, können Sie eine Korrektur beantragen. Dadurch wird der falsche Name entfernt. Anschließend können Sie die Geburt mit dem richtigen Vaternamen neu registrieren.
Wenn eine „Vaterschaftserklärung“ vorliegt
Eine Vaterschaftserklärung erfolgt, wenn ein Gericht festlegt, wer der Vater des Kindes ist. Wurde eine gerichtliche Vaterschaftserklärung abgegeben, müssen Sie nichts tun, um den Geburtsdatensatz zu ändern. Das Gericht informiert das General Register Office, und die Geburt wird neu registriert. Wenn Sie eine neue Geburtsurkunde wünschen, müssen Sie diese bestellen.
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