Kindergeld für Kinder im Krankenhaus, in Pflege oder in einer Wohneinrichtung
Child Benefit für Kinder im Krankenhaus, in Pflege oder Wohnunterkünften
Ihre Child Benefit-Zahlungen könnten betroffen sein, wenn Ihr Kind:
– länger als 8 Wochen in Pflege ist
– länger als 12 Wochen im Krankenhaus oder in einer „Wohnunterkunft“ ist
Eine Wohnunterkunft (manchmal „stationäre Pflege“) wird in der Regel von Ihrer örtlichen Behörde bezahlt, meist weil Ihr Kind eine geistige oder körperliche Behinderung hat. Sie sind rechtlich weiterhin für Ihr Kind verantwortlich.
Diese Anleitung ist auch auf Walisisch (Cymraeg) verfügbar.
Was Sie tun müssen
Informieren Sie HM Revenue and Customs (HMRC), wenn dies eintritt:
– durch Ausfüllen eines Online-Formulars
– telefonisch oder schriftlich bei HMRC
Unterbrechungen im Krankenhausaufenthalt
Wenn das Kind innerhalb von 28 Tagen erneut ins Krankenhaus kommt, zählt die gesamte Aufenthaltsdauer zur 12‑Wochen‑Grenze.
Nach 8 oder 12 Wochen
In der Regel endet der Anspruch auf Child Benefit nach Ablauf der Frist. Ausnahmen sind beispielsweise:
– Kinder in Pflege – wenn sie mindestens 24 Stunden pro Woche zu Hause verbringen
– Kinder in einem britischen Krankenhaus oder Wohnheim – wenn Sie regelmäßig für sie aufkommen
– Kinder im Krankenhaus im Ausland – wenn sie ausschließlich zur Behandlung ins Ausland kamen und Sie zurück im UK sind und regelmäßig Kosten übernehmen
Das Einkommen Ihres Partners zählt nur, wenn Sie verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft sind und zusammenleben.
Prüfen Sie bei HMRC, ob Ausnahmen für Sie gelten.
Sie können möglicherweise erneut Child Benefit beantragen, wenn das Kind in Pflege ist, aber jede Woche zwei zusammenhängende Nächte oder sieben Tage oder länger zu Hause verbringt. Kontaktieren Sie HMRC für das weitere Vorgehen.
Quelle:
https://www.gov.uk/child-benefit-children-hospital-care-residential-accommodation